Das Papierbescheinigungsverfahren für private Krankenversicherungsbeiträge endet. Ein neuer Datenaustausch zwischen Versicherern, BZSt und Arbeitgebern tritt an seine Stelle.
Papierbescheinigungen für private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gehören ab 2026 der Vergangenheit an. Ein neuer elektronischer Datenaustausch ersetzt das bisherige Verfahren vollständig. Arbeitgeber rufen die Beitragsdaten künftig direkt über die ELStAM-Datenbank ab, gemeinsam mit Steuerklasse und Freibeträgen. Versicherte müssen keine Unterlagen mehr einreichen.
Versicherungsunternehmen melden Art und Höhe der Beiträge bis zum 20. November eines Jahres an das Bundeszentralamt für Steuern. Das BZSt verarbeitet die Informationen zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen und speist sie in die ELStAM-Datenbank ein. Der Arbeitgeber greift automatisiert darauf zu.
Das Bundesfinanzministerium verspricht eine spürbare Entlastung für Arbeitgeber, Versicherte und Lohnbuchhaltungen gleichermaßen. Der manuelle Umweg über Papierbescheinigungen entfällt, Fehlerquellen werden minimiert.





