20 Millionen: Frankfurt zieht in die nächste Cum-Ex-Runde

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August 21, 2026
24.08.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Kampf gegen die Verjährung prägt inzwischen den Rhythmus der Cum-Ex-Aufarbeitung, und die jüngste Anklage aus Frankfurt zeigt, wie eng das Zeitfenster für die Ermittler geworden ist.

Ein weiterer Schlag der Frankfurter Ermittler

Mit vier neuen Angeklagten aus dem früheren Commerzbank-Umfeld erhöht die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ihre Bilanz an eingereichten Cum-Ex-Anklagen auf sieben. Der Vorwurf lautet auf schwere Steuerhinterziehung, der mutmaßliche Schaden für den Fiskus wird auf über 20 Millionen Euro taxiert. Verhandelt wird vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Die Commerzbank ist am Verfahren nicht beteiligt.

Deutsch-britisches Quartett aus dem Handelsjahr 2008

Die Tathandlungen ordnen die Ermittler dem Jahr 2008 zu. Zwei der beschuldigten Männer arbeiteten damals in Frankfurt, zwei weitere in London. Die Vorwürfe reichen von der konzeptionellen Planung bis zur operativen Abwicklung der Cum-Ex-Transaktionen, alle vier sollen laut Anklage funktional ineinandergreifend agiert haben. Zur Gruppe zählen ein deutscher Staatsbürger im Alter von 61 Jahren, ein 60-jähriger US-Amerikaner sowie zwei Briten (66 und 59 Jahre).

Berger als Referenzfall bleibt im System

Die inzwischen zwölf rechtskräftig oder vorläufig verurteilten Personen aus vorangegangenen Frankfurter und Wiesbadener Verfahren rücken den aktuellen Vorgang in eine Reihe mit dem prominentesten Cum-Ex-Fall: dem des früheren Rechtsanwalts Hanno Berger, den Fachöffentlichkeit und Justiz als treibende Kraft hinter der Konstruktion einordnen. Seine Haftstrafen wurden vom BGH bestätigt, ein Wiederaufnahmeversuch scheiterte im April vor dem OLG Köln, das OLG Frankfurt billigte zusätzlich die Rentenpfändung ohne Selbstbehalt. Auch beim ehemaligen Warburg-Chef Christian Olearius steht die Einziehung erzielter Gewinne im Raum. Parallel bearbeitet die Frankfurter GenStA zehn weitere Komplexe mit 39 Beschuldigten, während in Nordrhein-Westfalen mehreren Verfahren ganz oder in Teilen die Verjährung droht, und die Hamburger Finanzämter Rückforderungen in Milliardenhöhe prüfen.

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