Kündigung wegen Interessenkonflikt scheitert an Formfehler

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August 11, 2026
20.08.2026
2 Minuten Lesezeit

Dem Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer wird vorgeworfen, dass Beschäftigte riskante Anlagegeschäfte zum eigenen Vorteil betrieben haben. Die Kündigung einer beteiligten Portfoliomanagerin erklärte das Arbeitsgericht Berlin trotzdem für unwirksam, aus rein formellen Gründen.

Der Interessenkonflikt

Eine Abteilungsleiterin war seit Februar 2017 als Portfoliomanagerin beim Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer beschäftigt und bereitete zentrale Anlageentscheidungen für den Verwaltungsausschuss vor. Das Versorgungswerk hatte Kapital der Alters- und Hinterbliebenenversorgung unter anderem in Gesellschaften investiert, die Gelder privater Kleinanleger über zwischengeschaltete Treuhandgesellschaften refinanzierten. Die Portfoliomanagerin hatte über eine eigene Gesellschaft Anteile an einer solchen Treuhandgesellschaft erworben, worin das Versorgungswerk einen Verstoß gegen ihre arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten und einen Interessenkonflikt sah. Es kündigte ihr deshalb im September 2025 fristlos und zusätzlich mit ordentlicher Frist, im November 2025 kündigte es ihr erneut.

Warum beide Kündigungen trotzdem scheiterten

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam, allerdings aus rein formellen Gründen: Bei der fristlosen Kündigung hatte das Versorgungswerk die maßgebliche Zweiwochenfrist versäumt. Bei der ordentlichen Kündigung wurde der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört und die Stellungnahmefrist nicht abgewartet. Eine inhaltliche Pflichtverletzung der Portfoliomanagerin konnte das Gericht bei der zweiten Kündigung nicht erkennen. Weiterbeschäftigen muss das Versorgungswerk sie dennoch nicht, das Gericht hielt dies angesichts der Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzung für unzumutbar und wies ihren Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung ab. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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