Eine Novelle des Steuerberatungsgesetzes macht den Weg frei für Tax Law Clinics an deutschen Hochschulen, ein Modell, das in anderen Rechtsgebieten längst funktioniert.
Bislang war die steuerliche Beratung in Deutschland ein eng abgestecktes Terrain, das fast ausnahmslos zugelassenen Fachleuten offen stand. Ab dem 1. September bricht der Gesetzgeber dieses Prinzip erstmals punktuell auf: Studierende erhalten die Erlaubnis, Ratsuchenden unentgeltlich bei Steuerfragen zu helfen, vorausgesetzt, sie tun dies innerhalb einer universitären Struktur.
Freie Hand bekommen die Nachwuchsberater dabei nicht: Jede Tax Law Clinic braucht eine permanent verfügbare Begleitperson mit Berufszulassung, typischerweise aus der Steuerberatung, die jede erteilte Auskunft fachlich absichert. Geld darf für die Leistung nicht fließen, weder an die Studierenden noch an die Hochschule. Wer ein solches Angebot aufbaut, muss es als gemeinnütziges Bildungsprojekt führen, kommerzielle Absichten schließen die Zulassung aus.
Für den Berufsnachwuchs entsteht damit etwas, das klassische Vorlesungen nicht bieten können: der direkte Kontakt mit realen steuerlichen Sachverhalten unter professioneller Rückversicherung. Bürgerinnen und Bürger wiederum erhalten eine kostenfreie Anlaufstelle für steuerrechtliche Orientierung. Wie schnell sich das Format verbreitet, hängt nun davon ab, welche Fakultäten entsprechende Programme starten und ob genügend Steuerberater bereit sind, die Betreuungsrolle zu übernehmen.




