Zum Jahreswechsel dürfen Minijobber:innen monatlich mehr verdienen, ohne ihren Status zu verlieren. Branchenverbände wie die DEHOGA sehen in den steigenden Lohnnebenkosten für Arbeitgeber allerdings ein wachsendes Risiko für das gesamte Beschäftigungsmodell.
Ab dem 1. Januar 2027 klettert die Geringfügigkeitsgrenze von bislang 603 auf 633 Euro im Monat, umgerechnet aufs Jahr sind das 7.596 statt bisher 7.236 Euro. Grundlage ist die gesetzliche Formel aus § 8 SGB IV: Der Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Weil der Mindestlohn zum Jahreswechsel um fünf Prozent auf 14,60 Euro pro Stunde steigt, ergibt sich daraus die neue 633-Euro-Marke. Wer exakt den Mindestlohn verdient, kommt damit weiter auf rund zehn Wochenstunden, praktisch unverändert gegenüber 2026.
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA startete mit seinen Landesverbänden aus Hamburg und Niedersachsen die Kampagne „Minijobs erhalten" samt Petition. Grund ist die Sorge vor deutlich höheren Lohnnebenkosten: Diese sollen bei gewerblichen Minijobs von 31,17 auf 42,27 Prozent des Lohns steigen, was allein das Gastgewerbe mit knapp 72 Millionen Euro jährlich belasten würde. DEHOGA-Chef Guido Zöllick warnt gemeinsam mit den Verbandspräsidenten aus Hamburg und Niedersachsen, die Summe der geplanten Verteuerungen gefährde die Beschäftigungsform faktisch komplett.




