Der Bundesgerichtshof verwehrt dem Baumarktkonzern Obi den Markenschutz für seinen orangefarbenen Auftritt und beendet damit einen jahrelangen Streit mit den Wettbewerbern Hornbach und Globus.
Am Ende eines zähen Instanzenwegs steht für Obi eine Niederlage: Der Bundesgerichtshof ließ die Revision des Konzerns nicht durchgreifen und besiegelte damit das Aus für dessen orange Farbmarke. Ins Rollen gebracht hatten die Sache die beiden Rivalen Hornbach und Globus, die selbst mit Orangetönen auftreten und deshalb die Löschung des 2010 gesicherten Zeichens durchsetzen wollten. Über das Deutsche Patent- und Markenamt und das Bundespatentgericht, das die Löschung bereits abgesegnet hatte, landete der Fall schließlich in Karlsruhe, wo Obi nun endgültig unterlag.
In der Sache drehte sich alles um eine grundsätzliche Frage des Markenrechts: Lässt sich eine Farbe für ein einziges Unternehmen reservieren? Der Senat verneinte das im konkreten Fall. Orange verweise bestenfalls pauschal auf die Gattung Baumarkt, liefere dem Publikum aber keinen verlässlichen Fingerzeig auf einen bestimmten Betreiber. Damit greift ein Problem, das solchen rein auf einen Farbton gestützten Marken generell anhaftet: Wer ein Produkt allein an seiner Färbung erkennt, weiß deshalb noch lange nicht, aus welchem Haus es stammt, und genau diese herkunftshinweisende Kraft verlangt das Gesetz.
Um die Bindung zwischen Marke und Farbe zu belegen, rückte Obi mit Meinungsforschung an und präsentierte zwei über mehrere Jahre erhobene, repräsentative Umfragen. Dass darin erst 45,6 und später knapp die Hälfte der Befragten spontan an Obi dachten, wenn von Orange die Rede war, wertete das Gericht als zu schwach. Eine gegnerische Expertise drückte den Wert gar auf 30 Prozent. Auf ebendiese Gutachten stützten sowohl Patentgericht als auch BGH ihre Bewertung maßgeblich. Dass Farbmarken keineswegs aussichtslos sind, zeigen derweil prominente Gegenbeispiele, in denen die Zuordnung eindeutiger ausfällt: das Rot der Sparkassen, das Magenta der Telekom, das Lila von Milka oder die goldene Verpackung des Lindt-Hasen. Der feine, aber entscheidende Unterschied liegt darin, wie zwingend eine Farbe im Kopf der Verbraucher mit einem einzelnen Anbieter verschmilzt.




