Ulrike Hinrichs, Vorstandssprecherin des Bundesverbands Beteiligungskapital, fordert eine gesetzliche Neuregelung für Beteiligungskapitalfonds. Das Kapital ist vorhanden, doch veraltete Steuerregeln aus 2003 und regulatorische Hürden verhindern, dass es den Weg in Venture Capital und Private Equity findet.
Versicherungen, Pensionsfonds und Versorgungswerke verwalten enorme Mittel und investieren international bis zu zweistellige Prozentanteile in Beteiligungsfonds. In Deutschland bleibt ihr Engagement gering, nicht aus mangelndem Interesse, sondern wegen rechtlicher Hürden. Die steuerliche Behandlung von Beteiligungskapitalfonds basiert noch immer auf einem BMF-Anwendungsschreiben aus dem Jahr 2003, das den heutigen Tätigkeitsrahmen von Beteiligungsgesellschaften längst nicht mehr abbildet. Da ein Anwendungsschreiben kein Gesetz ersetzt, fehlt institutionellen Investoren die Rechtsklarheit, die Milliarden-Allokationen erfordern. Hinrichs fordert eine gesetzliche Regelung zur Steuertransparenz von Beteiligungskapitalfonds als Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Investitionsstandort.
Hohe Einstiegsschwellen und komplexe regulatorische Anforderungen erzeugen sogenanntes Missing Capital: Kapital, das vorhanden ist, aber nicht aktiviert wird. Der 2023 eingeführte Wachstumsfonds Deutschland war ein wichtiges Signal, reicht aber nicht aus. Kapitalallokation braucht Kontinuität über Jahre. Hinrichs fordert konkret: steuerliche Gleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapital, erleichterte Reinvestitionen und verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Kapitalbindung. Ohne diese Reformen droht Innovation künftig andernorts finanziert zu werden.




