Darf PE eine Airline besitzen, ohne sie zu kontrollieren?

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September 21, 2026
24.09.2026
1 Minute Lesezeit

Apollo darf laut EU-Luftfahrtrecht höchstens 49,9 Prozent der neuen EasyJet-Muttergesellschaft besitzen. Doch Eigentum und tatsächliche Kontrolle sind rechtlich zwei verschiedene Dinge, und genau das macht die Konstruktion für Regulierer interessant.

Eigentum ist nicht gleich Kontrolle

EU-Recht verlangt, dass eine europäische Fluggesellschaft mehrheitlich von EU-Bürgern gehalten und zugleich effektiv kontrolliert wird. Dass Apollo unter 50 Prozent bleibt, klärt die Kontrollfrage laut EU-Leitlinien noch nicht automatisch, Aufsichtsbehörden dürfen auch Rechte und Vertragskonstruktionen prüfen. Aktionäre können deshalb wahlweise bar aussteigen oder Anteile in die neue private Struktur einbringen. Diese Rollover-Aktionäre, darunter Gründerfamilie Haji-Ioannou, sollen 45,1 bis 49,9 Prozent halten, ein EU-Trust bis zu 5 Prozent, den Rest übernimmt Apollo.

Der Teufel steckt im Detail der Rechte

Entscheidender als die Prozentzahlen dürften die Stimmrechte sein: Apollo und Großaktionäre erhalten mehr Mitsprache bei Vorstand und Investitionen als gewöhnliche Rollover-Aktionäre. Nicht-europäische Beteiligungen können zudem zwangsweise übertragen werden, um die Eigentümerstruktur zu sichern. Ob das reicht, um eine problematische Kontrolle zu vermeiden, müssen die Behörden klären. Wer am Ende wie viele Aktien hält, ist dabei zweitrangig.

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