Deloitte muss nicht für Hin-Leong-Verluste haften

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July 20, 2026
20.07.2026
2 Minuten Lesezeit

Singapurs Berufungsgericht weist die Milliardenklage der Insolvenzverwalter gegen den Prüfer ab. Zwei kleinere Forderungen bleiben offen.

Zu weit weg vom Prüfungsauftrag

Am 16. Juli entschied das Court of Appeal in Singapur, dass Deloitte für Handelsverluste von 2,6 Milliarden US-Dollar nicht einzustehen hat. Der Zusammenhang zwischen der Prüfungstätigkeit und dem Verlust, der zwischen 2015 und 2020 anfiel, sei zu weit entfernt. Richter Ang Cheng Hock hielt für das fünfköpfige Gremium fest, ein Prüfer, der lediglich seinen gesetzlichen Auftrag erfülle, könne kaum die Verantwortung für Ergebnisse tragen, die von Marktbewegungen und Entscheidungen des Managements abhingen.

Kredit allein erzeugt keinen Schaden

Die Verwalter hatten anders argumentiert: Deloitte habe gewusst, dass die testierten Abschlüsse an kreditgebende Banken weitergereicht würden, wodurch der trotz massiver Überschuldung fortgesetzte Handel erst möglich geworden sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die Aufnahme von Krediten verursache für sich genommen keinen Schaden, weil den gestiegenen Verbindlichkeiten entsprechende Vermögenswerte gegenüberstanden. Entscheidend sei gewesen, wie das Unternehmen die geliehenen Mittel einsetzte, und das habe außerhalb der Kenntnis des Prüfers gelegen. Ob Deloitte auch den Gläubigern verpflichtet war und nicht nur den Anteilseignern, ließ das Gericht offen.

Was noch aussteht

Zwei Forderungen laufen weiter: 90 Millionen Dollar an Dividenden, die die Familie Lim 2017 und 2018 nach Darstellung der Verwalter zu Unrecht ausschüttete, sowie 612.000 Dollar an Prüfungshonoraren. Hintergrund ist der Kollaps des Ölhändlers 2020, als der Preisverfall einen jahrelangen Betrug in der Handelsfinanzierung offenlegte und Banken wie HSBC, Standard Chartered und UOB Verluste bescherte. Firmengründer Lim Oon Kuin erhielt 2024 eine Haftstrafe von 17,5 Jahren, die inzwischen auf 13,5 Jahre verkürzt wurde.

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