Der Europäische Investitionsfonds stellt ein größeres Engagement in Verteidigungstechnologie und Cybersi-cherheit in Aussicht. Für Fondsmanager und Kapitalgeber rücken damit Mandatsgrenzen, Ausschlusskriterien und Prüfprozesse stärker in den Fokus.
EIF-Chefin Marjut Falkstedt kündigte an, die Investitionskapazität für Verteidigungstechnologie und Cybersicherheit weiter zu erhöhen. Bemerkenswert ist die Einordnung, dass Investitionen nicht nur in Anwendungen mit ziviler und militärischer Doppelverwendung, sondern auch in reine militärische Anwendungen denk-bar seien. Seit der Neuausrichtung 2024 habe der EIF nach eigenen Angaben acht Fondsinvestitionen im Ver-teidigungsbereich getätigt. Genannt werden unter anderem ein Verteidigungsfonds von Keen Venture Part-ners, der verteidigungsorientierte Kreditfonds Sienna Hephaistos Private Investments sowie der Luft- und Raumfahrt- und Verteidigungsfonds Nazca. Für den Markt ist das Signal relevant, weil ein zentraler europäischer Kapitalgeber ein zuvor zurückhaltend behandeltes Segment breiter investierbar macht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Abgrenzung und Dokumentation entlang der gesamten Investitionskette.
Auch die Europäische Investitionsbank als Mutterorganisation hat den Handlungsspielraum bei Sicherheits- und Verteidigungsprojekten ausgeweitet. Bereits im Vorjahr wurde ein Finanzierungsrahmen von 8,9 Milliarden Euro für Sicherheit, Verteidigung und kritische Rohstoffe genehmigt, zuletzt wurde eine deutlich breitere operative Bandbreite kommuniziert. EIB-Präsidentin Nadia Calviño ordnet das Engagement als stärkeres Investment auch in „reine“ militärische Projekte ein, betont aber zugleich die institutionelle Rolle der Bank. Investitionen im Verteidigungsfeld sollen sich auf über 4 Milliarden Euro vervierfacht haben und damit knapp 5 Prozent der europäischen Finanzierung ausmachen. Der EIF bestätigte parallel, weiterhin keine Waffen oder Munition zu finanzieren, was die Mandatsgrenzen klar markiert. Für Fondsmanager entsteht damit ein enger Korridor, der präzise Definitionen sowie saubere Steuerungs- und Kontrollstrukturen verlangt.
Mit größerem Kapitalzugang wächst der Druck auf klare Ausschlusskriterien, belastbare Berichterstattung und eine nachvollziehbare Prüfung der Mittelverwendung. Gerade bei regulierten Anlegergruppen werden Definitionen, Endverwendungsprüfungen und Kontrollrechte im Fondsvertrag entscheidend. Für Manager kann das neue Umfeld Chancen im Fundraising eröffnen, erhöht aber zugleich Reputations- und Haftungsrisiken bei unklarer Kommunikation. Im DACH-Raum wird damit die Qualität der Steuerungs- und Kontroll-strukturen zur Wettbewerbsdimension. Wer das nicht kann, wird trotz Nachfrage an Investorenanforderun-gen scheitern. Genau hier dürfte sich die Spreizung zwischen „kapitalfähig“ und „nicht investierbar“ weiter verstärken.




