Der Kabinettsbeschluss bringt höhere Freibeträge, doch schon vor der Bundestagsberatung formiert sich breiter Widerstand gegen die Gegenfinanzierung.
Kaum hat das Kabinett am 2. September grünes Licht für den Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 gegeben, hagelt es Einwände von gleich mehreren Seiten. Der Bund der Steuerzahler hält die versprochene Entlastung in Teilen für zu optimistisch gerechnet. Der BDI stört sich daran, dass die kalte Progression nur unvollständig ausgeglichen werde und die zusätzliche Last auf hohen Einkommen gerade Unternehmen und Mittelstand treffe. Und das Handwerk wehrt sich gegen die geplante Beschneidung der steuerlichen Förderung für Handwerkerleistungen. So verschieden die Stoßrichtungen, so einheitlich der Grundtenor, dass jeder Entlastung an anderer Stelle eine neue Belastung gegenüberstehe und der große Wurf beim Tarif erneut ausbleibe.
Inhaltlich hat die Regierung den Referentenentwurf vom August unverändert übernommen, über den wir bereits berichtet haben. Entlastet werden sollen Haushalte über einen höheren Grundfreibetrag, mehr Spielraum bei Kindern durch angehobene Freibeträge und mehr Kindergeld sowie einen großzügigeren Pauschbetrag für Arbeitnehmer. Finanziert wird das an anderer Stelle, unter anderem durch einen neuen Spitzensteuersatz von 47 Prozent jenseits von 280.000 Euro, das Vorziehen der 45-Prozent-Schwelle auf 250.000 Euro, die erwähnte Kürzung bei Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschsteuer auf Minijobs.
Endgültig entschieden ist damit nichts. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit dem Entwurf, und angesichts des lautstarken Gegenwinds aus den Verbänden erscheinen Änderungen im weiteren Verlauf durchaus wahrscheinlich. Für die Beratungspraxis lohnt es sich daher, die parlamentarische Debatte eng zu verfolgen, bevor Mandanten auf Grundlage des jetzigen Standes disponieren.




