Equal-Pay-Urteil: Managerin bei Daimler Truck stehen 210.000 Euro zu

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August 21, 2026
01.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat einer Managerin von Daimler Truck eine Nachzahlung von rund 210.000 Euro zugesprochen. Die Frau hatte für die Jahre 2018 bis 2022 eine höhere Vergütung eingeklagt, da sie weniger als ihre männlichen Kollegen verdiente.

Paarvergleich statt Median

Der Fall sorgte bereits im Oktober 2025 für Aufsehen, als das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass sich Frauen nicht am Mediangehalt orientieren müssen. Die Vorsitzende Richterin Martina Ahrendt stellte klar, dass der Mittelwert ohne Bedeutung sei und der Vergleich mit einem einzelnen Kollegen zulässig sei. Das LAG folgte nun dieser Linie und wies der Klägerin die Differenz zu, die sich aus dem Vergleich mit der männlichen Vergleichsgruppe ergibt.

Begründung der Kammer

Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung nicht widerlegen konnte. Zwar sei ein Anspruch auf das Gehalt des bestverdienenden Kollegen nicht gegeben, da dessen höhere Tätigkeitszeit die Differenz erkläre. Jedoch stehe der Klägerin die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zu. Zudem kann sie die Differenz bei virtuellen Aktien beanspruchen, die auf dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz basiert.

Reform des Entgelttransparenzgesetzes

Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Anwalt Dr. Andreas Eckhardt von Forvis Mazars betont, dass das kommende Urteil des LAG für die Darlegungs- und Beweislast in Entgeltgleichheitsfällen entscheidend sein werde. Arbeitgeber sollten unbegründete Gehaltsunterschiede dringend angehen, nicht erst wenn das Entgelttransparenzgesetz reformiert wird. Die Entscheidung zeigt, dass Unternehmen ihre Vergütungssysteme gerichtsfest dokumentieren müssen.

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