Die EU-Kommission gibt grünes Licht für die Übernahme des Geschäfts in Europa, Naher Osten und Afrika durch Aurelius. Damit ist die zentrale regulatorische Hürde für den Vollzug genommen.
Laut finanzen.ch hat die EU-Kommission die Übernahme von Landis Gyr Olympus durch Aurelius genehmigt und sieht keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Die Prüfung erfolgte im vereinfachten Fusionskontrollverfahren, weil nach Einschätzung der Behörde nur eine begrenzte gemeinsame Marktstellung entsteht. Damit kann die Transaktion in die letzte Phase vor dem Vollzug gehen, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Landis Gyr hatte bereits im Oktober 2024 entschieden, das Geschäft in Europa und im Mittleren Osten zu veräußern und die geografische Ausrichtung zu schärfen. Strategisch soll der Konzern künftig auf Nordamerika und Asien fokussie-ren, was den Zuschnitt als konsequente Portfoliomaßnahme unterstreicht. Für Transaktionspraktiker ist die Frei-gabe vor allem ein Meilenstein für Planungssicherheit in Zeitplan, Finanzierung und Übergangsleistungen.
Der Verkauf umfasst Stromzähler für Haushalte und Industrie sowie Zähler für Gas, Wärme und Wasser und die dazugehörigen integrierten Lösungen für Programme und Dienstleistungen in Europa, Naher Osten und Afrika. Die Transaktion wurde Ende September angekündigt und mit 215 Millionen US Dollar bewertet, womit die Dimension der Abspaltung klar umrissen ist. Für das Jahr 2024 wird für das veräußerte Geschäft ein Umsatz von rund 600 Milli-onen US Dollar genannt, verbunden mit fünf Produktionsstätten und 2700 Mitarbeitenden. Damit handelt es sich um ein operativ substanzielles Paket, bei dem Lieferketten, Servicekomponenten und Kundenverträge in der Über-gangsphase präzise getrennt werden müssen. In solchen Fällen ist zudem entscheidend, welche Übergangsleistun-gen vereinbart werden, etwa für Systeme, Beschaffung, Qualitätssicherung oder Garantien. Für Finanzverantwort-liche ist die Abgrenzung von Ergebnisbeiträgen und Investitionsbedarfen in den ersten Quartalen nach dem Über-gang häufig der zentrale Steuerungspunkt.




