Mit dem Start des EU-Grenzausgleichsmechanismus wird CO2 zum Kostenfaktor und rückt Governance, Risiko und Steuerung in den Fokus der Unternehmen.
Seit Januar 2026 ist der Carbon Border Adjustment Mechanism der EU vollständig in Kraft. Auch wenn Zertifikate erst ab 2027 erworben werden müssen, entstehen bereits heute finanzielle Effekte. Unternehmen sind verpflichtet, Rückstellungen zu bilden und ihre Preisgestaltung entsprechend anzupassen, um spätere Belastungen nicht unberücksichtigt zu lassen.
Im laufenden Jahr liegt der Fokus auf dem Aufbau belastbarer Governance-Strukturen. CBAM betrifft zahlreiche Funktionen gleichzeitig, darunter Finanzen, Zoll, Einkauf und Nachhaltigkeit. Unternehmen müssen Prozesse etablieren, die sowohl regulatorische Anforderungen erfüllen als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen aktiv steuern. Parallel gewinnt die Integration in das Risikomanagement an Bedeutung. Steigende Kosten und eine Ausweitung der betroffenen Produktgruppen machen CBAM zu einem Thema auf C-Level-Ebene.
Für Importe ist eine Bewilligung als zugelassener CBAM-Anmelder erforderlich. Unternehmen, die Fristen nicht einhalten, riskieren operative Einschränkungen oder müssen auf externe Dienstleister ausweichen. Gleichzeitig wurden technische Schnittstellen zwischen EU-Systemen und Zollverwaltungen etabliert, um die Abwicklung zu standardisieren.
Die tatsächliche Höhe der CBAM-Kosten bleibt für viele Marktteilnehmer schwer kalkulierbar. Häufig basieren Berechnungen noch auf Standardwerten, während Hersteller außerhalb der EU beginnen, eigene Emissionsdaten zu erheben und zertifizieren zu lassen. Zugleich entstehen neue Anforderungen an Vertragsgestaltung und Lieferketten. Unternehmen integrieren zunehmend spezifische CBAM-Klauseln, um Transparenz und Verlässlichkeit bei Emissionsdaten sicherzustellen.
Mit der Einführung des Mechanismus steigt auch das Risiko von Umgehungsversuchen. Manipulationen bei Zolltarifen, Ursprungsangaben oder Emissionsdaten erfordern stärkere Kontrollsysteme und eine engere Überwachung der Lieferketten.
Der regulatorische Rahmen bleibt in Bewegung. Weitere Detailregelungen stehen noch aus, während gleichzeitig eine Ausweitung des Anwendungsbereichs ab 2028 geplant ist. Künftig sollen zusätzliche Produktgruppen, insbesondere aus industrieintensiven Sektoren, einbezogen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, CBAM nicht nur als regulatorische Pflicht, sondern als strategischen Faktor in Einkauf, Supply Chain und Investitionsentscheidungen zu verankern.




