Eine Analystin bei Centerview Partners hatte mit ihrem Arbeitgeber eine Schutzregelung für neun Stunden Nachtruhe vereinbart. Als die Vereinbarung gebrochen wurde, folgte die Kündigung und eine Klage über fünf Millionen Dollar.
Im Investmentbanking gelten Wochen mit 80 bis 120 Arbeitsstunden in vielen Häusern als Normalzustand. Nach dem Tod eines 35-jährigen Bank-of-America-Mitarbeiters wurden 2024 intern Stimmen laut, die maximale Wochenarbeitszeit auf 100 Stunden zu begrenzen, was Branchenbeobachter als zynisch kommentierten. Eine frühere Analystin bei der Investmentbank Centerview Partners versuchte 2020 eine individuelle Schutzregelung durchzusetzen: Aufgrund ärztlich attestierter Angst- und Stimmungsstörungen vereinbarte sie mit ihrem Arbeitgeber ein Schlaffenster von Mitternacht bis neun Uhr morgens. Im Gegenzug erklärte sie sich bereit, außerhalb dieser Zeiten sieben Tage pro Woche zu arbeiten, einschließlich Feiertagen.
Die Vereinbarung hielt nur wenige Wochen: Nach einer Versetzung auf ein neues Projekt musste die Analystin mehrere Nächte bis 2 Uhr morgens arbeiten. Als sie sich einmalig um 1 Uhr ohne Ankündigung ausloggte, folgte das Kündigungsgespräch per Video-Call. Dagegen klagte sie wegen Diskriminierung und forderte fünf Millionen Dollar Schadenersatz, unter anderem für entgangene Karrierechancen. Ihr früherer Arbeitgeber betonte, die Schlafzeitregelung sei nicht als dauerhafte Lösung konzipiert gewesen und mit den Jobanforderungen eines Analysten grundsätzlich unvereinbar. Kurz vor Beginn des Geschworenenprozesses in New York einigten sich beide Parteien Ende Februar außergerichtlich. Die Konditionen des Vergleichs blieben vertraulich. Eine grundlegende Veränderung der Arbeitskultur an der Wall Street ist bislang nicht erkennbar.




