Finma leitet fünftes Verfahren gegen Julius Bär ein

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September 29, 2026
01.10.2026
2 Minuten Lesezeit

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat der Bank schwere Mängel in Risikomanagement und Geldwäschebekämpfung bescheinigt. Für das Institut ist es nicht die erste Rüge.

Fünftes Verfahren in weniger als zehn Jahren

Die Finma hat Julius Bär schwere Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben vorgeworfen. Im Zentrum der abgeschlossenen Untersuchung standen Kredite an einen europäischen Konzern sowie Geschäftsbeziehungen Russische Staatsangehörige, die als politisch exponiert gelten, Wie die Behörde mitteilte, handelte es sich bereits um das fünfte Verfahren, das sie innerhalb von weniger als zehn Jahren gegen das Geldhaus eingeleitet hat. Die Bank räumte das Verfahren am Morgen in einer Ad-hoc-Mitteilung ein. Stefan Bollinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung, bezeichnete den Abschluss als wichtigen Schritt. Sein Haus habe in Abstimmung mit der Aufsicht mehrere Maßnahmen ergriffen, um Altlasten aufzuarbeiten.

Neues Risikorahmenwerk und getrennte Bereiche

Julius Bär verweist darauf, dass die Gruppe das Private-Debt-Geschäft abgewickelt und ein überarbeitetes Risiko- und Compliance-Rahmenwerk eingeführt hat, das zur neuen Ausrichtung auf das Wealth Management passt. Gestärkt worden seien die Risikoorganisation und die Prozesse grundlegend. Dazu zählt nach Angaben der Bank auch die Trennung der Bereiche Risiko, Recht und Compliance. Die Aufsicht hatte die Verstöße insbesondere im Risikomanagement und in der Geldwäschebekämpfung verortet. Für die Bank steht damit die Aufgabe, die Wirksamkeit der neuen Strukturen im laufenden Betrieb zu belegen.

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