Laut EY sollten sehr vermögende Steuerpflichtige ihre Unterlagen jetzt auf Vollständigkeit prüfen, denn die US-Steuerbehörde IRS rüstet mit künstlicher Intelligenz auf, und auch für Mandanten im DACH-Raum ist das Thema relevant.
Wo hielt sich ein Mandant vor fünf Jahren tatsächlich auf, und wann fiel die Entscheidung für eine bestimmte Transaktion? Solche Fragen lassen sich oft nur mit Unterlagen beantworten, die weit über klassische Steuerakten hinausgehen: Kalendereinträge, E-Mails, Bank- und Depotauszüge oder Versandbelege. Genau diese Nachweise verschwinden häufig, weil Plattformen alte Daten löschen oder Historien nicht gesichert werden. Dianne Mehany, EY Private National Tax Leader, und Kiara Rankin, EY Americas Tax Controversy Leader, warnen daher: Auch eine inhaltlich tragfähige Position wird schwer verteidigbar, wenn die Belege lückenhaft oder widersprüchlich sind.
Bislang begrenzten knappe Ressourcen und manuelle Abläufe, wie tief Finanzbehörden in komplexe Vermögensstrukturen eintauchen konnten. KI verschiebt diese Grenze. Systeme werten große Datenmengen in kurzer Zeit aus, erkennen Muster, markieren Unstimmigkeiten und verknüpfen Informationen über Gesellschaften und Transaktionen hinweg. Die IRS hat einen verstärkten KI-Einsatz angekündigt, auch wenn Details zur Prüfungspraxis kaum öffentlich sind. EY empfiehlt vier Schritte: Datenqualität kritisch bewerten, Unterlagen deutlich länger aufbewahren als bisher üblich, zentrale Informationen abgleichen und KI selbst vorausschauend einsetzen.
Unmittelbar betroffen sind Mandanten mit US-Bezug, etwa mit US-Staatsbürgerschaft oder Green Card, US-Vermögen, Trusts oder Beteiligungen an US-Gesellschaften. Doch auch hierzulande geht die Entwicklung in dieselbe Richtung. Die deutsche Finanzverwaltung arbeitet seit Jahren mit automationsgestützten Risikomanagementsystemen nach § 88 Abs. 5 AO und baut digitale Prüfungsmethoden weiter aus. Bemerkenswert ist ein Kontrast: Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege gerade von zehn auf acht Jahre verkürzt, während EY in den USA zu einer eher längeren Archivierung rät. Wer grenzüberschreitende Strukturen betreut, sollte die Dokumentation daher am strengsten Maßstab ausrichten.




