Ein Gericht in Kanada hat einem KPMG-Partner die Berufung auf die berufliche Verschwiegenheit versagt und ihn zur mündlichen Aussage unter Eid verpflichtet. Der Beschluss wirft ein grelles Licht auf die Grenzen berufsständischer Verschwiegenheit, wenn ein Zivilgericht Beweismittel einfordert.
Ausgangspunkt ist ein Zivilrechtsstreit rund um ein mehrstöckiges Wohnprojekt in North Vancouver. Ein Unternehmensdirektor hatte 2015 den Kauf dreier Einheiten vereinbart, um daraus ein Penthouse zu machen. Kurz vor Abschluss im Januar 2019 flossen 2,5 Millionen kanadische Dollar vom Bauträger an ihn und eine Beklagte, ob als Darlehen, Vorschuss oder in anderer Form ist Kernfrage des Verfahrens. Weil Direktor und Bauträger nicht als voneinander unabhängig gelten, konzipierte ein KPMG-Partner ein steuerliches Gestaltungsmodell. Der Richter stellte ausdrücklich klar, dass gegen den Partner keinerlei Vorwurf besteht.
KPMG hatte im Namen des Partners geltend gemacht, die Aussagebereitschaft sei nicht verweigert, schriftliche Fragen könnten beantwortet werden, sofern nicht der CPABC Code of Professional Conduct verletzt werde. Associate Judge Robinson vom Supreme Court of British Columbia bewertete diese Zusicherung als bestenfalls schwammig, im schlechteren Fall als Scheinangebot, und stufte sie prozessual als Verweigerung ein. Schriftliche Antworten hielt das Gericht angesichts der Komplexität der Gestaltung ausdrücklich für ungeeignet.
Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und andere berufsrechtlich gebundene Fachleute ist die Botschaft eindeutig: Verschwiegenheitspflichten weichen gerichtlicher Anordnung. Das Verweigern einer Mandantenfreigabe ersetzt keinen Schutz vor Vernehmung.




