Nach dem Datenabfluss bei EY nimmt die US-Kanzlei Edelson Lechtzin mögliche Schadensersatzansprüche der Betroffenen unter die Lupe. Im Kern steht das Risiko durch offengelegte Steuerunterlagen.
Die auf Sammelklagen spezialisierte US-Kanzlei Edelson Lechtzin hat eine Untersuchung eingeleitet, die auf mögliche datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vorfall bei EY zielt. Nach Darstellung der Kanzlei könnten dabei persönliche und finanzielle Angaben offengelegt worden sein, die in Steuererklärungen der Mandanten enthalten sind oder zu deren Erstellung dienten. Die Prüfung der individuellen Rechte und etwaiger Ansprüche bietet die Kanzlei den Betroffenen kostenlos an.
Den Kern des juristischen Interesses bildet die Sensibilität der betroffenen Informationen. Weil Steuerunterlagen persönliche Identifikationsmerkmale und finanzielle Details in sich vereinen, sieht die Kanzlei ein erhöhtes Risiko für die Betroffenen. Konkret nennt sie die Gefahr von Identitätsdiebstahl, Steuerbetrug sowie gezielten Phishing- und Manipulationsversuchen. Genau diese Kombination macht den Fall aus Sicht spezialisierter Klägeranwälte zu einem attraktiven Ansatzpunkt.
Erschwert wird die Einordnung durch das, was EY bislang nicht offengelegt hat. Weder ist bekannt, wie viele Mandanten betroffen sind, noch welcher externe Anbieter hinter der kompromittierten Plattform steht oder ob sich der Vorfall auf US-Kunden beschränkt. Auch zur Identität der Angreifer schweigt das Haus. Bis zur Offenlegung hatte sich zudem keine Erpresser- oder Ransomware-Gruppe öffentlich zu der Tat bekannt. Diese Informationslücken dürften die anwaltliche Aufarbeitung begleiten, denn sie bestimmen mit, wie groß der Kreis möglicher Kläger am Ende ausfällt.




