Eine Auswertung zeigt: Auffällig viele frühere KPMG-Leute sitzen in Führungsgremien von Konzernen, die das Haus zugleich als Prüfer engagieren. Das ruft Regulierer und Aktionärsvertreter auf den Plan.
Die Auswertung des Australian Financial Review, gestützt auf mehr als 6.500 Kurzbiografien von ASX-Aufsichtsräten, fördert ein Muster zutage: Mindestens 30 ehemalige KPMG-Beschäftigte bekleiden Vorstands- oder Aufsichtsratsposten bei börsennotierten Firmen, die parallel KPMG mit der Prüfung betrauen. Zum Vergleich kommt EY auf mindestens 19 solcher Personalunionen, PwC auf 16 und Deloitte auf 13. Damit hebt sich KPMG deutlich vom Feld ab, was die Frage aufwirft, ob die Vergabe von Prüfmandaten frei von Interessenkonflikten abläuft.
Zwei Namen stechen hervor. Der frühere KPMG-Vorsitzende Peter Nash verließ das Kontrollgremium von Westpac, als das Haus sich um das Prüfmandat der Bank bewarb, und verwies dabei selbst auf den Anschein einer Befangenheit. Michelle Hinchcliffe wiederum wechselte 2022 nach 37 Jahren bei KPMG in den Aufsichtsrat der Macquarie Group, die dem Prüfer im Folgejahr einen umfangreichen Jahresauftrag zusprach. Verschärft wird die Lage durch Hinweise eines Whistleblowers auf Datenmissbrauch und die Nutzung von Insiderwissen, in deren Folge Vorstandschef, Vorsitzender und mehrere leitende Prüfer ihren Hut nahmen. Die Aufsichtsbehörde ASIC untersucht seither, wie die Prüfgesellschaften mit internen Beschwerden umgehen.
Auch Aktionärsvertreter erhöhen den Druck. Die Gruppe Ownership Matters weist darauf hin, dass KPMG 69 Unternehmen aus dem ASX 300 prüft und dafür insgesamt 281 Millionen Dollar an Honoraren erhält, und plädiert für eine verpflichtende Rotation der Prüfer. Rückenwind kommt aus dem Finanzministerium: Ein von Assistant Treasurer Daniel Mulino vorgelegtes Positionspapier sieht gewichtige Argumente für strengere Vorgaben gegenüber den Big Four. Vorgeschlagen werden eine Offenlegung der Mandatsdauer, eine Ausschreibungspflicht nach zehn Jahren und ein erzwungener Wechsel nach 20 Jahren, wie ihn EU und Großbritannien bereits kennen. Stellungnahmen dazu sind noch bis zum 12. August möglich.




