Manz veröffentlicht erstes KI-generiertes Rechtswerk

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March 15, 2026
16.03.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Fachverlag legt eine 600-seitige Publikation zur europäischen KI-Verordnung vor. Der gesamte Text wurde von künstlicher Intelligenz erstellt, ein Zivilrechtler steuerte Konzept und Kontrolle bei.

Maschine schreibt über sich selbst

Eine gewisse Ironie liegt in der Sache. Ein Buch über die Regulierung künstlicher Intelligenz, verfasst von künstlicher Intelligenz. Der Wiener Fachverlag Manz hat dieses Experiment gewagt und präsentiert das Ergebnis als Premiere im deutschsprachigen Rechtsmarkt. Wolfgang Zankl, Zivilrechtsprofessor an der SFU Wien, lieferte das Konzept. Er fütterte ChatGPT ausschließlich mit dem Verordnungstext, den Erwägungsgründen und Leitlinien der Kommission. Fachliteratur blieb außen vor, um Fehlerquellen zu minimieren. Wo die Ergebnisse nicht überzeugten, formulierte Zankl neue Anweisungen statt händisch zu korrigieren. Am Ende bestanden 95 Prozent der Texte die juristische Prüfung.

Schutzrechte gelten trotzdem

Wer glaubt, maschinell erzeugte Inhalte frei kopieren zu dürfen, irrt. Zankl stellt klar: Die menschliche Steuerung des Prozesses begründe Urheberrechtsschutz. Wer das Werk plagiiere oder durch einen Chatbot umformulieren lasse, bekomme rechtlich "eins auf die Mütze". Manz-Chef Peter Guggenberger betrachtet das Projekt als Fingerzeig: "Für einen Fachverlag stellt sich nicht die Frage, ob KI das Publizieren verändert, sondern wie wir diese Veränderung aktiv gestalten." Menschliche Expertise bleibe unverzichtbar, die Rolle verschiebe sich aber.

Demokratisierung komplexer Materie

Bei der Präsentation waren Harald Leitenmüller von Microsoft Österreich und Klaus Steinmaurer von der RTR anwesend. Beide betonten, wie wichtig verständliche Aufbereitung juristischer Themen für die Öffentlichkeit sei. Zankl wagt eine Prognose: In wenigen Jahren werde jeder Text zunächst aus der Maschine kommen und dann von Menschen verfeinert. Das Experiment soll kein Einzelfall bleiben. DSGVO und weitere EU-Verordnungen stehen als nächste Themen bereit.