Ein italienisches Arbeitsgericht gibt einem Unternehmen Recht, das eine Mitarbeiterin durch Algorithmen ersetzt hat. Die Entscheidung könnte Maßstäbe für ganz Europa setzen.
Eine Grafikerin wehrte sich vor Gericht gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Ihr bisheriger Arbeitgeber, ein Unternehmen aus der Cybersecurity-Branche, hatte ihre Tätigkeiten an Software übertragen. Die Frau hielt die Begründung für vorgeschoben und zog vor das Arbeitsgericht in Rom. Dort blitzte sie ab. Das Gericht folgte der Argumentation des Arbeitgebers. Wirtschaftlicher Druck habe eine Neuorganisation erzwungen. Der Einsatz maschineller Werkzeuge sei ein legitimes Mittel, um Abläufe schlanker zu gestalten und Kosten zu drücken. Diese Einschätzung hat Gewicht, weil sie erstmals in dieser Klarheit ausspricht, was viele Firmen längst praktizieren.
Was von der Grafikarbeit übrig blieb, erledigten fortan Beschäftigte der KI-Abteilung mithilfe von Bildgeneratoren. Das Beispiel illustriert, wie Technologie nicht einzelne Stellen, sondern ganze Berufsbilder verändert. Auch im deutschen Arbeitsrecht sind Kündigungen aus betrieblichen Gründen möglich, wenn Rationalisierung dahintersteht. Das römische Urteil liefert Personalverantwortlichen einen Bezugspunkt. Ob Gerichte hierzulande ähnlich entscheiden würden, bleibt offen. Die Debatte dürfte an Fahrt gewinnen.
Große Technologiekonzerne haben zuletzt tausende Stellen abgebaut und Automatisierung als Treiber genannt. In kreativen und administrativen Berufen wächst die Unsicherheit. Die Entscheidung aus Italien fügt diesem Bild ein weiteres Element hinzu.




