Olearius entkommt Strafe, nicht dem Fiskus

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March 20, 2026
20.03.2026
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Der BGH bestätigt das Ende des Strafverfahrens gegen den Ex-Warburg-Chef. Um seine mutmaßlichen Millionen-Gewinne wird aber weiter gestritten.

Krankheit schützt vor Prozess

Das Verfahren ist vom Tisch, die Rechnung noch nicht. Christian Olearius, einst an der Spitze der Hamburger Privatbank Warburg, muss sich nicht mehr vor Gericht verantworten. Seine angeschlagene Gesundheit machte die Fortsetzung unmöglich. Der BGH hat diesen Schlussstrich nun abgesegnet. Was bleibt, ist die Frage nach dem Geld. Die obersten Strafrichter haben dem Landgericht einen Auftrag mitgegeben. Die Bonner hätten prüfen müssen, ob die mutmaßlich kassierten Gewinne abgeschöpft werden können, auch ohne laufendes Strafverfahren. Diese Prüfung steht jetzt an. Im Raum stehen gut 43 Millionen Euro, die Olearius persönlich aus den umstrittenen Geschäften gezogen haben soll.

Verteidiger hält dagegen

Peter Gauweiler, der Olearius vertritt, verweist auf bereits geleistete Zahlungen. Sein Mandant habe längst ein Vielfaches der Summe an den Staat überwiesen. Zudem gelte die Unschuldsvermutung, solange kein Urteil gesprochen sei. Die Vorwürfe reichen zurück bis 2007. Fünfzehn Fälle schwerer Steuerhinterziehung listete die Anklage auf, der geschätzte Schaden für den Staat liegt bei 280 Millionen Euro. Die Bank selbst soll über 161 Millionen Euro an unberechtigten Rückerstattungen eingestrichen haben. Nach 29 Verhandlungstagen endete der Prozess im Sommer 2024 ohne Urteil.