OpenAI scheitert mit Markenschutz in der EU

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July 16, 2026
17.07.2026
2 Minuten Lesezeit

Weltweit kennt man den Namen, in Brüssel zählt er trotzdem nichts: Das Gericht der Europäischen Union verweigert der Wortmarke „OPENAI" den Schutz für Software und IT-Dienste. Ein Hintertürchen bleibt.

Zwei Wörter, die zu viel verraten

Der Fall dreht sich um eine schlichte Frage: Sagt der Name etwas über das Produkt aus, oder kennzeichnet er dessen Herkunft? Als OpenAI im Juni 2023 seine Wortmarke unter anderem für Software und Cloud-Dienste anmeldete, entschied das EUIPO für die erste Variante. Wer „open" höre, denke an etwas frei Verfügbares, und zusammen mit dem Kürzel für künstliche Intelligenz beschreibe der Ausdruck damit lediglich, worauf ein Angebot beruht. Ein Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen liege darin nicht. Juristisch fehlt es also an der Unterscheidungskraft nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Unionsmarkenverordnung. Die 8. Kammer des EuG hat diese Sicht am Mittwoch bestätigt (Az. T-555/25).

Erfolge anderswo helfen nicht

Der Weg dorthin führte über mehrere Niederlagen. Vor der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO argumentierte das Unternehmen, vertreten durch ein Brüsseler Team von Morgan, Lewis & Bockius, es handle sich um eine eigenständige Wortschöpfung, der keine feste Bedeutung zukomme. Auch der Verweis darauf, dass die Marke in Großbritannien und Singapur durchaus eingetragen wurde, blieb folgenlos. Was Behörden außerhalb der Union entscheiden, bindet die europäische Markenprüfung nicht, hielt das Gericht fest. Endgültig ist das Urteil noch nicht, die Beteiligten können den EuGH anrufen.

Wo der Fall noch kippen könnte

Für Prof. Dr. Ingo Jung, Partner bei CBH Rechtsanwälte in Köln, hält sich die Überraschung in Grenzen; die Entscheidung reihe sich in das ein, was Gerichte bei beschreibenden Angaben ohnehin seit Langem judizieren. Spannender findet er einen Nebenschauplatz: Den Hilfsantrag, wonach sich die Marke durch ihre Benutzung durchgesetzt habe, gab die Beschwerdekammer an die Erstprüferin zurück. Genau hier sieht Jung eine reelle Chance. Bei der Popularität, die der Dienst mittlerweile genießt, könnte OpenAI zumindest für seine Kernangebote im KI-Bereich über die Verkehrsdurchsetzung doch noch zum Ziel kommen. Leicht wird das nicht, denn belegen müsste das Unternehmen die erlangte Bekanntheit für den gesamten Binnenmarkt.

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