Ein früherer Angestellter der Beratungsgesellschaft PwC in Dublin ist mit seiner Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung vor der irischen Workplace Relations Commission gescheitert. Jasch Asher hatte über Wochen aus Indien gearbeitet, ohne dies mit seinem Arbeitgeber abzustimmen.
Der zentrale Streitpunkt lag im Arbeitsvertrag selbst. Als regulärer Arbeitsort war dort das Dubliner Büro der Beratungsgesellschaft ausdrücklich festgelegt. Zwar bot PwC eine flexible Regelung an, nach der Beschäftigte an zwei bis drei Tagen pro Woche von zu Hause arbeiten durften. Auslandsarbeit war ebenfalls möglich, jedoch auf 30 Tage im Jahr begrenzt und nur nach vorheriger Genehmigung. Asher konnte keinerlei Nachweise vorlegen, dass ihm eine solche Erlaubnis erteilt worden war.
Ans Licht kam der Fall über einen ungewöhnlichen Umweg. Nachdem Asher einen kurzfristig anberaumten Termin absagte und angab, erkältet zu sein, prüfte sein Vorgesetzter die Anwesenheitsdaten genauer. Eine Auswertung der IP-Adressen ergab, dass er seit Ende September 2024 durchgängig aus Indien tätig gewesen war. In einem Telefonat kurz nach der Entdeckung bestritt er zunächst, sich außerhalb Dublins aufzuhalten, räumte den Sachverhalt später aber ein.
Nach seinen eigenen Angaben konnte Asher nicht nach Irland zurückkehren, da seine Mietwohnung verkauft werden sollte. Für die Beratungsgesellschaft war damit klar, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen war. Zudem hatte er trotz mehrfacher Aufforderung ein Firmen-Laptop und ein Mobiltelefon im Wert von rund 1.900 Euro nicht zurückgegeben.
Die zuständige Sachbearbeiterin Niamh O'Carroll wies die Klage ab. Nach ihrer Einschätzung hatte Asher eine wesentliche Vertragspflicht bewusst gebrochen, indem er die Rückkehr nach Irland ausschloss. PwC habe sich mehrfach um eine einvernehmliche Lösung bemüht, auch mit Blick auf seine gegen einen Vorgesetzten erhobenen Mobbingvorwürfe. Diese Bemühungen seien jedoch am Verhalten des Klägers gescheitert.




