Der Deutsche Steuerberaterverband drängt auf eine grundlegende Reform der Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen und sieht die EU-Kommission in der Pflicht.
Bürokratie belastet, Rechtsunsicherheit verunsichert. Der Deutsche Steuerberaterverband hat zur anstehenden Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden Stellung bezogen und dabei grundsätzliche Kritik an den bestehenden Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen formuliert. Der Verband vermisst belastbare Nachweise, dass die Regelungen tatsächlich zu nennenswerten Steuermehreinnahmen geführt haben. Gleichzeitig seien die Kosten, die bei Steuerberatern durch die Meldungen entstehen, nie systematisch erfasst worden.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Berufsgeheimnis. Steuerberater unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Mandanten. Die Meldepflichten zwingen sie jedoch zur Offenlegung von Informationen gegenüber Behörden. Dieser Widerspruch belaste die tägliche Beratungspraxis und erzeuge einen Interessenkonflikt, der sich mit dem Selbstverständnis des Berufsstands nur schwer vereinbaren lasse.
Als Ausweg schlägt der Verband einen Systemwechsel vor. Die Meldepflicht solle vollständig auf die Steuerpflichtigen übergehen. Steuerberater könnten ihre Mandanten bei der Erfüllung dieser Pflicht unterstützen, ohne selbst in der Verantwortung zu stehen. Dieses Modell entspreche der Aufgabenteilung in anderen Steuerverfahren und würde Doppelmeldungen vermeiden, Kosten reduzieren und Rechtsklarheit schaffen.
Falls die EU-Kommission Steuerberater weiterhin als Meldepflichtige betrachte, verlangt der Verband zumindest eine Klarstellung im Gesetzestext. Steuerberater müssten ebenso wie Rechtsanwälte ausdrücklich vom Schutz des Berufsgeheimnisses erfasst sein. Eine unterschiedliche Behandlung von Berufsgruppen mit identischen Tätigkeiten sei sachlich nicht begründbar.
Zusätzliche Berichtspflichten, etwa zu Briefkastengesellschaften, lehnt der Verband ab. Solche Vorhaben würden die proklamierten Entlastungsziele untergraben. Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird im zweiten Quartal 2026 erwartet.




