Was lange als geschütztes Terrain galt, bekommt Risse. Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf durchgewunken, der die deutsche Steuerberatungslandschaft nachhaltig verändern dürfte.
Bislang scheiterten viele Steuerpflichtige an starren Einkommensgrenzen, wenn sie einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen wollten. Diese Hürden fallen. Auch wer Mieteinnahmen erzielt, findet künftig Zugang. Das Bundesfinanzministerium prognostiziert Einsparungen von zehn Millionen Euro jährlich für die betroffenen Haushalte. Parallel steigt die Organisationsfreiheit: Wo früher maximal zwei Beratungsstellen unter einer Leitung stehen durften, sind es künftig drei. Zusätzliche Standorte benötigen keinen eigenen Berufsträger mehr vor Ort.
Energieberater erhalten grünes Licht für steuerrechtliche Auskünfte, sofern diese mit ihrer Kernberatung zusammenhängen. Eine bemerkenswerte Öffnung in einem traditionell streng regulierten Feld. Noch weitreichender: Universitäten dürfen erstmals Tax Law Clinics betreiben. Jurastudierende sammeln praktische Erfahrung, Ratsuchende erhalten kostenlose Unterstützung. Auch der private Bereich wird liberaler. Künftig darf nicht nur die Familie, sondern ein erweiterter Personenkreis unentgeltlich in Steuerfragen helfen.
Der Mindesthebesatz klettert auf 280 Prozent. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zielt damit auf Unternehmen, die ihren Sitz nur auf dem Papier in Niedrigsteuergemeinden verlegen. Diese Praxis soll sich künftig nicht mehr lohnen.
Wer bei Immobilientransaktionen Vertragsabschluss und Eigentumsübertragung zeitlich trennt, musste bislang mit unklaren Steuerfolgen rechnen. Der Entwurf schafft Rechtssicherheit und schließt eine doppelte Besteuerung desselben Vorgangs aus.




