Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von 2027 bis 2030 jährliche Steuererhöhungen für sämtliche Tabakprodukte und deren Substitute vorsieht.
Der Entwurf zum Tabaksteuer-Änderungsgesetz erfasst das gesamte Spektrum: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzte Tabakerzeugnisse, Wasserpfeifentabak sowie tabakfreie Ersatzprodukte. Keine Kategorie bleibt ausgenommen. Die Anhebungen sollen jeweils zum Jahreswechsel greifen, erstmals am 1. Januar 2027 und dann gleichmäßig bis einschließlich 2030.
Dass die Regierung die Erhöhung über vier Jahre streckt statt sie auf einen Schlag umzusetzen, hat einen konkreten Hintergrund: Ein abrupter Preissprung würde erfahrungsgemäß Einkäufe im grenznahen Ausland und den Schwarzmarkt befeuern. Die schrittweise Anhebung soll diesen Effekt dämpfen und den legalen Markt stabilisieren.
Der Entwurf stammt aus dem Bundeskabinett und muss noch das reguläre Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Für Steuerberater und ihre Mandanten im Tabakhandel empfiehlt sich dennoch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den geplanten Sätzen, da die erste Stufe bereits in weniger als fünf Monaten greifen soll.




