Volksbank-Fonds UniImmo: Musterklage bedroht die ganze Branche

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May 28, 2026
29.05.2026
3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein Musterverfahren gegen die Fondsgesellschaft ZBI zugelassen. Anleger des Volksbank-Immobilienfonds könnten nun in einem gemeinsamen Verfahren Schadensersatz fordern. Mit weitreichenden Folgen für die gesamte Anlageklasse.

20 Prozent Wertverlust als Auslöser

Die Volksbanken-Gesellschaft ZBI hatte den Immobilienfonds 2017 aufgelegt und ihn scharenweise an konservative Sparer als vermeintlich sichere Alternative zu Tages- und Festgeldern vertrieben. Das Fondsvolumen wuchs schnell auf fünf Milliarden Euro. Als die Zinsen infolge des Ukraine-Kriegs stiegen und Immobilien an Wert verloren, senkte ZBI das Portfolio 2024 um rund 20 Prozent auf einen Schlag. Viele Anleger sahen sich daraufhin falsch beraten: Ein derartiger Einbruch belege, dass der Fonds niemals als Zinsprodukt-Ersatz hätte verkauft werden dürfen.

Musterverfahren genehmigt: Risikoklasse im Fokus

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Anlegerkanzlei Tilp grundsätzlich die Erlaubnis erteilt, ein Musterverfahren auf Schadensersatz anzustrengen. Kern der Argumentation: ZBI hatte den Fonds in die Risikoklassen 2 beziehungsweise 3 von 7 eingestuft. Tilp hält eine Einstufung in Klasse 6 für angemessen, weil die Immobilienbewertungen nur quartalsweise erfolgten und Wertverluste dadurch schlagartig auftreten können. Damit das Verfahren zustande kommt, müssen sich mindestens neun weitere Kläger anschließen, die den Fonds ab 2023 gezeichnet haben. Parallel läuft ein Berufungsverfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das ebenfalls die Risikoeinstufung angreift und auf ein EuGH-Gutachten wartet.

Drohende Signalwirkung für die gesamte Branche

Sollte das Musterverfahren Erfolg haben, könnte es weit über den Einzelfall hinauswirken. Rechtsanwalt Christian Palme von Kanzlei Tilp betont, der Beschluss beschäftige sich mit generellen Fragen rund um Schadensersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds und könnte für viele weitere Fonds relevant werden. Müssten Anbieter ihre Risikoklassen anheben, würde der Vertrieb offener Immobilienfonds deutlich schwieriger, zumal diese ohnehin nur zwei bis drei Prozent Rendite erzielen. Die Fondsgesellschaft ZBI erklärte, die neuerliche Klage erzeuge keinen weiteren Druck. Bereits zwei Urteile gegen Volksbanken wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Fonds sind jedoch bekannt.

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