Berufsrechtsreform für Anwälte und Steuerberater

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December 18, 2025
19.12.2025
3 Minuten Lesezeit

Bundesjustizministerin Hubig setzt den umstrittenen Entwurf durch. Kammern haften künftig maximal 10.000 Euro, während Aufsichtsrecht und Inkassoschutz neu geregelt werden.

Beschluss trotz massiver Bedenken

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Berufsrechts für Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere rechtsberatende Berufe. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) legte die Reform in unveränderter Fassung vor, obwohl Berufsrechtler auf der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht im November in Köln erhebliche Kritik geäußert hatten. Eine BMJV-Sprecherin bestätigte, dass der Entwurf trotz Bedenken unverändert blieb.

Haftungsdeckel schützt Kammern bei Insolvenzabwicklung

Die kontroverseste Änderung betrifft die Abwicklung von Kanzleien. Bisher haften Rechtsanwaltskammern unbegrenzt für Abwicklungskosten, wenn weder der Anwalt noch seine Erben diese tragen können: ein potenziell teures Risiko. Der Entwurf begrenzt diese Haftung künftig auf 10.000 Euro. Höhere Beträge erfordern explizite Kammerzustimmung. Modifizierungen erfolgen in Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Patentanwaltsordnung (PAO), Steuerberatungsgesetz (StBerG) und Wirtschaftsprüferordnung (WPO).

Aufsichtsrecht: Einheitliche Rechtswege und neue Terminologie

Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder werden künftig einheitlich von Anwaltsgerichten nach Verwaltungsgerichtsordnung behandelt, für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater gleichermaßen. Der Begriff "Belehrung" wird durch "rechtlicher Hinweis" ersetzt, um Unklarheiten bei der gesetzlich nicht konkret geregelten "missbilligenden Belehrung" zu beseitigen. Berufsrechtler kritisierten diese Änderungen als unzureichend durchdacht.

Weitere Reformen: Notararchive, Inkasso und ehrenamtliche Richter

Die dauerhafte Verwahrung notarieller Urkunden wechselt von der Justiz zu Archivverwaltungen, verbunden mit vereinfachter Einsicht für Forschende. Das Zentrale Vorsorgeregister nimmt künftig beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen auf, was Einsichtsberechtigten wie Ärzten verbesserten Zugang ermöglicht. Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) werden Verbraucherschutzvorschriften auf Konzerninkasso ausgeweitet. Bisher galt eine Ausnahme, wenn Konzerngesellschaften gegenseitig Forderungen eintreiben. Die Regelungen zur Berufung ehrenamtlicher Richter bei Berufsgerichten werden in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO vereinheitlicht. Rechtsanwälte, Syndikusanwälte und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften erhalten bürokratische Erleichterungen.

Der Entwurf wird demnächst im Bundestag beraten, wo Berufsverbände in Sachverständigenanhörungen auf Nachbesserungen drängen könnten.