Cum-Ex-Aufarbeitung in Hamburg: Rückforderungen im Milliardenbereich noch ungeklärt

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December 4, 2025
05.12.2025
3 Minuten Lesezeit

Hamburger Finanzämter prüfen 1,1 Milliarden Euro Steuerschaden aus illegalen Dividendenmanipulationen, doch die Rückforderungsaussichten bleiben unklar.

Finanzielle Dimension der Aufarbeitungsfälle

Hamburgs Finanzbehörden haben sich mit der systematischen Aufarbeitung von Dividendentransaktionen aus der Vergangenheit befasst. Nach Senatsmitteilungen werden derzeit 15 Altfälle mit einem Gesamterstattungsvolumen von 1,124 Milliarden Euro überprüft. Dabei handelt es sich um sechs Cum-Ex-Strukturen mit 483 Millionen Euro sowie neun Cum-Cum-Strukturen mit 641 Millionen Euro Erstattungsumfang. Bisherige Erfolgsquoten zeigen begrenzte Rückforderungen. Seit 2015 wurden 122,3 Millionen Euro rechtskräftig realisiert, hinzu kommen 18,8 Millionen Euro Zinseinnahmen. Bußgeldverhängungen sind nicht erfolgt. Die genaue Höhe künftiger Rückforderungen bleibt gegenwärtig unbestimmt.

Jurisdiktionale Fragmentierung der Strafverfolgung

Die strafrechtliche Bearbeitung zeigt erhebliche föderale Asymmetrien. 36 Strafverfahren wegen Cum-Cum-Transaktionen werden zentral durch die Staatsanwaltschaft Köln geleitet, da das Bundeszentralamt für Steuern dort ansässig ist. Hamburg selbst hat seit 2015 keine Ermittlungsverfahren initiiert, entsprechend fehlen Anklagen und Verurteilungen auf Landesebene. In zwei zusätzlichen Fällen wird ein Anfangsverdacht noch geprüft. Diese Zuständigkeitsverteilung führt zu Koordinationsherausforderungen und Verantwortungsdiffusion zwischen Ländern und Bund.

Systematik illegaler Finanzmanipulation

Die zugrundeliegende Transaktionsarchitektur operierte über Aktienkursverwerfungen rund um Dividendenstichtage. Anleger ließen sich ein und dieselbe Kapitalertragssteuer mehrfach durch Bankenvermittlung zurückerstatten. Das Bundesgerichtshof-Urteil von 2021 qualifizierte diese Strukturen als Steuerhinterziehung. Der Gesamtschaden für den deutschen Staatshaushalt wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt. Prominente Verurteilte sind Hanno Berger und Kai-Uwe Steck. Nach Aussagen der ehemaligen Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker nutzten Täter sequenzielle Transaktionsmuster, bei denen Cum-Cum-Deals als Vorstufe für nachfolgende Cum-Ex-Operationen auf dem identischen Wertpapier fungieren.

Politische Kritik am Sanktionsverzicht

Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, kritisiert das Fehlen von Bußgeldmaßnahmen: Hamburg habe sich bei den Bußgeldern bislang völlig rausgehalten. “Dabei muss doch an sich auch dem Senat klar sein, wer den Staat und damit unser gesamtes Gemeinwesen um Milliarden betrügt, muss dafür nach Recht und Gesetz bestraft werden.”