Patentschutz für KI-Erfindungen: USPTO schafft Klarheit

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November 30, 2025
01.12.2025
3 Minuten Lesezeit

Das US-Patentamt schließt eine Regelungslücke: KI ist Werkzeug, nicht Erfinder. Das hat globale Konsequenzen für Innovatoren.

Die Neupositionierung der US-Behörde

Das USPTO unter John Squires hat seine Patentierungspraxis für KI-gestützte Innovationen grundlegend reformiert. Die bisherigen Vorgaben aus dem Vorjahr wurden komplett verworfen. Der neue Standard ist prägnant: Generative Systeme wie ChatGPT, Gemini oder Claude gelten rechtlich als Instrumente, vergleichbar mit Labormessgeräten oder Analysesoftware. Diese Umdefinition beendet einen methodischen Irrweg. Die alte Richtlinie versuchte, KI-Beiträge mittels juristischer Kriterien zu bewerten, die für menschliche Co-Erfinder gedacht waren. Das USPTO erkennt diese Logik nun als falsch: Algorithmen können niemals Erfinder sein, folglich brauchen sie auch keine Bewertungsstandards wie Menschen. Das Resultat ist eine Vereinfachung: ein und dasselbe Regelwerk für alle Erfindungen, unabhängig von KI-Einsatz.

Das intellektuelle Erfordernis: Mensch bleibt zentral

Die Bedingung für Patentschutz ist unverhandelbar: Eine natürliche Person muss die Erfindung konzeptuell „besitzen" – als vollständig entwickelte Idee im Verstand. KI darf dabei unterstützen, Vorschläge generieren, Daten verarbeiten. Aber: Sie kann niemals als Erfinder oder Co-Erfinder benannt werden. Praktisch bedeutet das eine hohe Schwelle. Der Erfinder muss seine Innovation so präzise artikulieren können, dass ein Fachmann sie ohne massive Experimente umsetzbar findet. Wenn eine KI nur unscharfe Konzepte liefert und der Mensch diese nicht intellektuell durchdringt, fehlt der Patentschutz. Dieser Ansatz entspricht europäischer Rechtspraxis, wo Software „als solche" ausgeschlossen ist. KI-Patente sind dort deshalb strukturell umstritten.

Internationale Fallstricke für Anmelder

Die Regeln gelten universell: für technische, Design- und Pflanzenpatente. Aber: Hier lauert eine Asymmetrie-Falle. Wer eine Erfindung im Ausland anmeldet und dort eine KI als Erfinder nennt, kann diese Anmeldung nicht als Prioritätsgrundlage in den USA geltend machen. Amerika akzeptiert ausschließlich Anträge mit benannter natürlicher Person als Erfinder. Für global tätige Unternehmen und Forschungsinstitute entsteht dadurch ein Koordinierungsproblem bei multinationalen Patentstrategien.

Rechtsunsicherheit aufgelöst

Die Reform adressiert ein echtes Innovationsproblem: Entwickler, die KI intensiv als Entwicklungspartner nutzen, waren bislang rechtlich unsicher. Die neue Regelung behandelt KI-Einsatz neutral, wie jedes andere fortgeschrittene Werkzeug auch. Keine Priviligierung, aber auch keine Diskriminierung. Das schafft Planungssicherheit für Innovatoren, die KI in ihren Prozessen einsetzen und stellt gleichzeitig klar: Die menschliche Erfindungstätigkeit bleibt unverzichtbar.