Hengeler-Mueller-Partner Uwer wirft Klingbeil-Ministerium "Täuschungsabsicht" vor – BStBK fordert PE-Ausschluss, Afileon warnt vor Grundrechtseingriff.
Die Steuerberatergesetz-Novelle eskaliert: Im Editorial der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" bezichtigt Dirk Uwer, Partner bei Hengeler Mueller, das Bundesfinanzministerium der "Täuschungsabsicht". Die Begründung für den geplanten Finanzinvestoren-Ausschluss gleiche einer "schriftlichen Lüge". Das Fremdbesitzverbot untersagt externen Kapitalgebern – Banken, Finanzinvestoren, PE-Gesellschaften – ohne eigene Steuerberatungstätigkeit Gesellschafterbeteiligungen. Anteile dürfen ausschließlich Berufsangehörige halten.
Das BMF präsentierte Anfang August den Gesetzentwurf: Künftig müssen auch mittelbar beteiligte Gesellschaften sämtliche Anforderungen erfüllen. Berufsfremde werden von indirekten Beteiligungen – via Beteiligungsketten oder ausländische Vehikel – ausgeschlossen. Das Ministerium deklariert dies als "Klarstellung". Uwers Gegenthese: Das Ministerium tarnt eine "massive Verschärfung des geltenden Rechts" verharmlosend und fungiere als "Büttel der Bundessteuerberaterkammer".
Die Bundessteuerberaterkammer diagnostiziert eine "Gesetzeslücke". Präsident Hartmut Schwab: Private-Equity-Kapital dränge "massiv auf den Markt". Hintergrund: EU-Jurisdiktionen wie Luxemburg gestatten PE-Einstiege. Beispiel: Afileon-Unternehmensverbund – rund 30 Kanzleien – mit Kapitalgeber Partners Group. BStBK-Position: Investorenbeteiligungen gefährden Berufsstandsunabhängigkeit. Der Steuerberater als "Organ der Steuerrechtspflege" müsse finanzielle Unabhängigkeit wahren.
Afileon kontert: Partners-Group-Kapital ermögliche notwendige Technologie- und Fachkräfte-Investitionen. Fachliche Unabhängigkeit bleibe "uneingeschränkt gewährleistet" – Beratung liege ausschließlich in Händen zugelassener Berufsträger. Die Verschärfung stelle einen "gravierenden und von jeder Verhältnismäßigkeit losgelösten Eingriff" dar und widerspreche dem grundgesetzlichen Schutz der Berufsausübungsfreiheit.
Schwab pariert: "Steuerberatung ist ein öffentlich relevantes Vertrauensgut. Eingriffe sind zulässig, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlziel dienen und verhältnismäßig sind." Der Ausschluss gewerblicher Gesellschafter sei mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Finanzierungsbedarfe könnten klassische Bankdarlehen oder KfW-Fördermöglichkeiten decken. IT-Lösungen seien via Lizenzmodell erhältlich. Der Gesetzentwurf befindet sich in Ressortabstimmung.





