Vor einem französischen Gericht klagen 850 Aktionäre aus Frankreich, Großbritannien und den USA gegen die französischen Einheiten von Deloitte und Grant Thornton. Der Streitwert: 180 Millionen Euro, der Vorwurf: pflichtwidrige Testate für den einstigen IT-Riesen Atos.
Anders als im deutschen System, in dem die Prüferhaftung nach § 323 HGB grundsätzlich gegenüber der geprüften Gesellschaft besteht, können in Frankreich Aktionäre den gesetzlichen Abschlussprüfer direkt in Anspruch nehmen. Diesen Hebel nutzt die Kanzlei Vermeille & Co Avocats unter Leitung von Gründerin und Partnerin Sophie Vermeille. Erfasst werden Aktionäre, die Atos-Papiere zwischen dem 21. Februar 2018 und dem 25. März 2024 erworben haben, unabhängig davon, ob die Anteile noch gehalten werden. Die Kanzlei geht ausdrücklich gegen die zeichnenden juristischen Personen vor, nicht gegen einzelne Prüferinnen und Prüfer. Zur Finanzierung wurde ein Prozessfinanzierer beauftragt.
Zusätzlich hat Vermeille gerichtlich Zugang zu sieben Jahren interner Atos-Unterlagen erwirkt, gegen den Beschluss geht Atos vor. Die Anhörung dazu ist für September terminiert. Setzt sich Vermeille durch, kämen umfangreiche Interna in das Beweisverfahren gegen die beiden Big-Four- und Mid-Tier-Häuser.
Atos war einst französische Vorzeigefirma und Zulieferer der Olympischen Spiele sowie diverser britischer Behörden von NHS bis Verteidigungsministerium. 2024 brach der Kurs von rund 519 auf 26 Euro ein, bei einem Schuldenstand von 3,9 Milliarden Euro folgten Restrukturierung und ein weltweiter Personalabbau von 19 Prozent. Die Finanzstaatsanwaltschaft PNF und die Marktaufsicht AMF ermitteln parallel. Grant Thornton verweist auf Regelkonformität, Deloitte äußert sich nicht.




