Drei sechsstündige Klausuren, eine Durchfallquote von 50 Prozent und Kosten im fünfstelligen Bereich: Das Steuerberaterexamen ist eine erhebliche Hürde. Für Juristen kann es sich dennoch lohnen, besonders in der wirtschaftsrechtlichen Beratung.
Die Steuerberaterprüfung findet einmal jährlich im Oktober statt und besteht aus drei jeweils sechsstündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung im Januar oder Februar des Folgejahres. Inhaltlich werden neben verschiedenen Steuerrechtsgebieten wie Einkommen-, Umsatz- und Erbschaftsteuer auch Buchführung und Bilanzwesen geprüft. Bestanden hat, wer einen Gesamtdurchschnitt von 4,15 auf einer Skala von 1,0 bis 6,0 erreicht. Rund 50 Prozent der Kandidaten, die die Prüfung tatsächlich absolvieren, fallen durch, ein erheblicher Teil tritt gar nicht erst an. Zum Vergleich: Die Durchfallquote beim ersten juristischen Staatsexamen liegt bei 25 bis 30 Prozent. Die Vorbereitung kostet Zeit und Geld: Repetitorien, Prüfungsgebühren von 1.600 bis 1.800 Euro und Verdienstausfälle summieren sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag. Viele spezialisierte Kanzleien stellen Kandidaten ab Juli des Prüfungsjahres für rund 3,5 Monate frei und übernehmen die Kosten teilweise gegen eine Weiterbeschäftigungsvereinbarung.
Für Juristen bietet das Steuerberaterexamen eine inhaltliche Ergänzung, die in der Praxis erheblich an Wert gewinnt. In der wirtschaftlichen Beratung führt an steuerlichen Fragen kein Weg vorbei, sei es bei M&A-Transaktionen, Umstrukturierungen oder der Nachfolgeplanung. Mit einer solchen Doppelqualifikation lässt sich eine umfassende Beratung aus einer Hand anbieten, wie Rechtsanwältin und Steuerberaterin Theresa Krämer von Breidenbach in Wuppertal betont. In Hessen verfügen von rund 8.000 Steuerberatern nur gut 400 über eine entsprechende Doppelzulassung. Das Examen ist in seiner Struktur anders als die juristischen Staatsexamina: Es gibt ein klares Richtig und Falsch, während in Jura mehrere Lösungswege vertretbar sein können, so Krämer. Die Kombination geht in spezialisierten Kanzleien in aller Regel mit einer Gehaltserhöhung einher. Bis spätestens 2028 soll zudem ein gestrecktes Examen möglich sein, bei dem die Klausuren über mehrere Jahre abgelegt werden können.




