Der Bundesfinanzminister plant, den steuerlichen Spielraum für nicht gemeinnützige Vereine drastisch einzuschränken, aus Bayern kommt umgehend Gegenfeuer.
Was nach einer technischen Justierung klingt, hätte spürbare Folgen: Bislang dürfen Vereine ohne Gemeinnützigkeitsstatus 5.000 Euro steuerfrei verdienen, darüber hinausgehende Gewinne werden normal besteuert. Ein Entwurf aus dem Finanzministerium sieht nun vor, diesen Mechanismus durch eine Freigrenze von lediglich 1.000 Euro abzulösen. Der entscheidende Unterschied: Sobald die Einnahmen auch nur einen Euro über der Schwelle liegen, wird nicht der übersteigende Betrag, sondern die gesamte Summe steuerpflichtig. Treffen würde das vor allem Branchenverbände, Profivereine und Organisationen mit nennenswertem Immobilienbesitz.
Für Sportvereine, Feuerwehren, Kulturinitiativen oder Wohlfahrtsorganisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit ändert der Vorstoß nichts, sie genießen weiterhin weitreichende Steuerbefreiungen. Auch Erlöse aus Dorffesten oder Vereinsveranstaltungen bleiben in diesem Rahmen bis zur bestehenden Umsatzschwelle unberührt.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) geht sofort auf Konfrontationskurs und kündigt an, den Vorstoß über die Länderkammer nicht nur zu blockieren, sondern eine eigene Initiative einzubringen, die den bisherigen Freibetrag auf das Doppelte anheben soll. Bevor es so weit kommt, muss der Entwurf zunächst die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung durchlaufen, anschließend werden Interessenverbände und betroffene Organisationen gehört.




