Ab sofort webt Anthropic in alle Claude-Ausgaben eine für das menschliche Auge unsichtbare Kennung ein, die beim Kopieren bestehen bleibt und maschinell erzeugten Text nachweisbar macht.
Auslöser ist Artikel 50 des seit dem 2. August geltenden EU AI Act, der KI-Anbieter zur Kennzeichnung generierter Inhalte verpflichtet. Anthropic löst das technisch: Eine verborgene Signatur wandert automatisch mit, sobald jemand Claude-Text in ein anderes Dokument übernimmt, ohne dass sich am Lesefluss etwas ändert. Alle Modelle ab dem Stichtag tragen die Kennung ab Werk, ältere Versionen sollen nachgerüstet werden. Die Regelung gilt global.
Wer einen Text stark genug umschreibt, übersetzt oder mit eigenen Passagen vermengt, kann die Markierung allerdings verwischen. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Lässt man einen selbst verfassten Text maschinell gegenlesen, können sich ungewollt KI-Spuren einschleichen. Google verfolgt mit SynthID for Text einen ähnlichen Ansatz.
Die Verbreitung generativer KI im Bildungsbereich gibt dem Ganzen Gewicht: An deutschen Hochschulen greifen laut einer Darmstädter Erhebung über 90 Prozent der Studierenden zumindest gelegentlich zu KI-Werkzeugen. Erste Institutionen reagieren bereits mit Gegenmaßnahmen, von mündlichen Prüfungszusätzen in Dänemark bis zum Laptopverbot an der juristischen Fakultät der University of Chicago.




