Anwälte bekommen Völkerrechtsschutz

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January 27, 2026
28.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Deutschland unterzeichnet die erste internationale Konvention, die sich ausschließlich der Absicherung anwaltlicher Berufsausübung widmet. Jetzt fehlen noch sieben Ratifikationen.

Straßburg setzt ein Zeichen

Rechtsanwälte geraten weltweit unter Druck. Einschüchterung, Bedrohung, staatliche Willkür: Was in manchen Ländern längst Alltag ist, soll künftig völkerrechtliche Grenzen finden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig reiste nach Straßburg und setzte die deutsche Unterschrift unter ein Abkommen, das in dieser Form Neuland betritt. Nie zuvor hat ein internationales Dokument ausschließlich den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand gemacht. Das Bundeskabinett hatte grünes Licht bereits im November 2025 gegeben.

Verbindliche Standards für alle Unterzeichner

Die Konvention schafft einen Rahmen, der über Appelle hinausgeht. Vertragsstaaten müssen Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen und unberechtigten Eingriffen in ihre Tätigkeit bewahren. Geschützt werden zentrale Säulen des Berufsrechts: das Vertrauensverhältnis zum Mandanten, der Zugang zu Verfahrensakten, die Selbstverwaltung der Kammern. Bei Straftaten gegen Anwälte sind wirksame Ermittlungen Pflicht. Ein eigenes Expertengremium soll die Umsetzung überwachen.

Warten auf weitere Unterschriften

Noch ist das Abkommen nicht in Kraft. Acht Ratifikationen sind erforderlich, sechs davon aus dem Kreis der Europaratsmitglieder. Die deutschen Standesorganisationen drängen auf Tempo. DAV-Präsident Stefan von Raumer, der über den Rat der Europäischen Anwaltschaften an der Ausarbeitung mitwirkte, sieht in der Konvention einen wirksamen Schutzschild für bedrohte Kollegen. BRAK-Präsident Ulrich Wessels wertet die Unterzeichnung als klares Bekenntnis zur rechtsstaatlichen Bedeutung der Anwaltschaft.

Streit um Verfassungsrang

Der Bundesrechtsanwaltskammer reicht das nicht. Schatzmeisterin Leonora Holling fordert eine Verankerung im Grundgesetz und verweist auf einen konkreten Formulierungsvorschlag zu Artikel 19 Absatz 5. Das Bundesjustizministerium winkt ab: Das bestehende verfassungsrechtliche Schutzniveau sei ausreichend.