Der 24. BAföG-Bericht dokumentiert den schleichenden Niedergang der Studienfinanzierung und die Untätigkeit der Politik.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) reagiert mit scharfer Kritik auf den aktuellen Bericht. Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, nimmt die Bundesregierung in die Pflicht: „Die Quote der geförderten Studierenden ist abermals gesunken: von 12,6 Prozent im Jahr 2023 auf nur noch 11,6 Prozent 2024. Das bedeutet, dass von neun Studierenden gerade mal rund eine oder einer BAföG bezieht, und zwar im Durchschnitt gerade mal 652 Euro. Damit legt der Regierungsbericht die BAföG-Misere schonungslos offen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) muss endlich aus den Puschen kommen und den im Koalitionsvertrag versprochenen Gesetzentwurf für eine ‚große' BAföG-Reform vorlegen."
Ein Blick auf den Wohnungsmarkt macht das Ausmaß der Unterfinanzierung deutlich. Für ein durchschnittliches WG-Zimmer zahlen Studierende laut verschiedener Erhebungen mittlerweile über 500 Euro. Der aktuelle Wohnzuschlag: 380 Euro. Selbst die geplante Anhebung auf 440 Euro zum Wintersemester 2026/2027 schließt diese Lücke nicht annähernd. Bezahlbare Wohnheimplätze? Seit Jahren Mangelware. Dass der Bericht Erhöhungen bis zurück ins Jahr 2019 auflistet, wirkt angesichts dieser Realität wie Schönfärberei.
Das zum Wintersemester 2024/2025 eingeführte Flexibilitätssemester sollte Studierenden ermöglichen, ihre Förderung ohne Begründung um ein Semester zu verlängern. In der Statistik schlägt sich das bislang nicht nieder. Bei der ebenfalls neuen Studienstarthilfe für junge Menschen aus Bürgergeld-Haushalten sieht es nicht besser aus: Von 15.539 Anträgen wurden laut Statistischem Bundesamt nur rund 10.700 bewilligt. Der Bericht selbst erwähnt diese Zahl nicht.
Die nackten Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. 2024 bezogen noch 326.000 Studierende BAföG, 2014 waren es 425.000. Die Gefördertenquote gemessen an allen Studierenden ist im gleichen Zeitraum von 16,5 auf 11,6 Prozent gefallen. Dass die Quote bezogen auf die sogenannten Anspruchsberechtigten leicht auf 16 Prozent gestiegen ist, ändert am Gesamtbild wenig.




