Ein neuer Gesetzentwurf soll Videoverhandlungen, englischsprachige Verfahren und elektronische Schiedssprüche ermöglichen, um Deutschland als Standort für internationale Streitbeilegung attraktiver zu machen.
Ein Vierteljahrhundert ist das deutsche Schiedsverfahrensrecht unverändert geblieben. In dieser Zeit hat sich die Praxis grundlegend gewandelt. Internationale Mandate werden längst digital abgewickelt, Vertragssprache ist häufig Englisch, und die Erwartungen an Transparenz sind gestiegen. Der nun vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf will diese Lücke schließen und knüpft an das 2025 in Kraft getretene Justizstandort-Stärkungsgesetz an.
Künftig soll ausdrücklich geregelt sein, was in der Praxis längst üblich ist: Schiedsverhandlungen per Videokonferenz. Auch der Schiedsspruch selbst soll elektronisch erlassen werden können. Damit gleicht der Gesetzgeber die Regelungen für private Schiedsgerichte an jene für staatliche Gerichte an. Ziel ist mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitig schnelleren und ressourcenschonenderen Verfahren.
Internationale Schiedsverfahren laufen regelmäßig auf Englisch. Bislang mussten Dokumente für Folgeverfahren vor staatlichen Gerichten dennoch übersetzt werden. Das soll sich ändern. Der Entwurf erlaubt die Vorlage englischsprachiger Unterlagen ohne Übersetzungspflicht. Vor den Commercial Courts einiger Bundesländer sowie dem Bundesgerichtshof sollen Aufhebungs-, Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sogar vollständig auf Englisch geführt werden können.
Schiedssprüche galten bislang als vertraulich. Künftig soll ihre Veröffentlichung erleichtert werden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich widersprechen. Entscheidungen staatlicher Gerichte in schiedsrechtlichen Verfahren werden sogar zwingend publiziert. Geschäftsgeheimnisse bleiben dabei geschützt.
Schiedsvereinbarungen mussten bisher schriftlich geschlossen werden. Der Entwurf öffnet die Formvorgaben technologieneutral, verlangt aber weiterhin eine Dokumentation zu Beweiszwecken. Verbände und Länder können bis zum 27. Februar 2026 Stellung nehmen.




