Am 7. Juni muss Österreich die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz umsetzen. Doch zwischen Regierung, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer gibt es noch keine Einigung. Arbeitsministerin Schumann setzt nun eine klare Frist.
SPÖ-Arbeitsministerin Korinna Schumann hat die Spitzen der Sozialpartner zu einem Gipfelgespräch in Wien eingeladen: Gewerkschaftsbund-Chef Wolfgang Katzian, Wirtschaftskammer-Präsidentin Martha Schultz und Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. Eine Einigung blieb erneut aus. Sollte bis nächste Woche kein gemeinsamer Vorschlag vorliegen, werde sie selbst einen Entwurf vorlegen und in die politische Koordinierung einbringen, so Schumann. Die Gewerkschaft hatte zuletzt eine Blockade seitens der Wirtschaftskammer geortet und auf ein Ende der Verzögerungstaktik gedrängt. Die Kammer warnte ihrerseits vor überbordender Bürokratie, Überregulierung und wachsender Rechtsunsicherheit.
Die EU-Richtlinie, die bereits 2023 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, verpflichtet Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zur Erstellung von Einkommensberichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Wird ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die Richtlinie schreibt dabei keine einheitlichen Gehälter innerhalb von Berufsgruppen vor. Das österreichische Ministerium betont, dass viele Elemente auf bestehenden Regelungen aufbauen und das Kollektivvertragssystem ausdrücklich erhalten bleibt. Für Unternehmen, die sich ernsthaft mit dem Thema befasst haben, sei kein großer Mehraufwand zu erwarten.




