Ab 2027 gilt ein Mindesthebesatz von 280 Prozent, der kommunale Steueroasen austrocknen und den Gemeindekassen jährlich 200 Millionen Euro zusätzlich bringen soll.
Manche Gemeinden machten jahrelang dasselbe Angebot: Verlegt euren Sitz zu uns, zahlt minimal, lasst die Wertschöpfung woanders entstehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beendet diese Praxis nun per Gesetz. Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer springt von 200 auf 280 Prozent.
Der DIHK bezifferte den durchschnittlichen Hebesatz 2025 auf 438 Prozent. Die allermeisten Kommunen operieren also längst in einer anderen Liga. Die Reform trifft gezielt eine kleine Gruppe von Ausreißern, die mit Dumpingsätzen um Papierfirmen buhlten. Für verschuldete Großstädte bringt das Entlastung: Der ruinöse Wettbewerb nach unten entfällt.
Das Vorhaben läuft unter dem Dach des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes. Union und SPD tragen den Entwurf gemeinsam, ein schnelles parlamentarisches Verfahren gilt als sicher. Wirksam wird der neue Satz erstmals 2027. Bis dahin bleibt der alte Mindestwert von 200 Prozent bestehen.
Steuerberater erwarten rege Nachfrage. Konstrukte, die auf dem bisherigen Minimum fußten, verlieren ihre Attraktivität. Wer Holding-Strukturen in steuergünstigen Gemeinden unterhält, sollte die Rechnung neu aufmachen. Die Bundesregierung kalkuliert mit zusätzlichen Einnahmen von rund 200 Millionen Euro jährlich für die Kommunen.




