Hubig macht Ernst: Europakonvention soll Anwälte schützen

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January 15, 2026
15.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Beim Jahresauftakt des Deutschen Anwaltvereins in Berlin setzt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Ton für 2026 und rückt Rechtsstaatlichkeit und Berufsstandsschutz in den Mittelpunkt.

Rechtsstaat unter Druck

Hubig skizzierte beim DAV Jahresauftakt eine Entwicklung, die sie international und national beobachtet: Rechtsstaatlichkeit werde zunehmend angegriffen, oft nicht offen, sondern schrittweise. Wenn Gerichte als politische Akteure dargestellt werden, sinke die Akzeptanz ihrer Rolle. Besonders aufmerksam blickt sie dabei auf das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht.

Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

Konkrete Konsequenz folgt kurzfristig. Hubig will am 26. Januar in Straßburg für die Bundesregierung die Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer zeichnen. Die Konvention verpflichtet Staaten, Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und unzulässiger Beeinflussung zu schützen und enthält Standards zu Berufsorganisationen, Zulassung, Berufsrechten wie Verschwiegenheit und zu Disziplinarverfahren.

Digitalisierung bleibt Reibungspunkt

Hubig bescheinigte der Anwaltschaft bei der Digitalisierung einen Vorsprung gegenüber der Justiz und forderte weniger Medienbrüche zwischen Kanzlei und Gericht. DAV Präsident Stefan von Raumer machte dies zuvor anhand einer Verfassungsbeschwerde deutlich, bei der es trotz Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach beA zu Problemen bei der Vollmachtszuordnung kam.