KI als Ghostwriter? Gericht streicht Gutachterhonorar komplett

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January 8, 2026
08.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Ein Medizinprofessor wollte über 2.000 Euro für ein Gerichtsgutachten kassieren, doch das Landgericht Darmstadt durchschaute den mutmaßlichen KI-Einsatz.

Verdacht erhärtet sich bei der Textanalyse

Was dem Landgericht Darmstadt vorlag, wirkte auf den ersten Blick wie ein reguläres Sachverständigengutachten. Bei genauerer Lektüre fielen den Richtern jedoch Muster auf, die sie stutzig machten: monotone Hauptsatzstrukturen, wiederkehrende identische Formulierungen, ungewöhnliche Formatierungsfehler. Besonders auffällig waren Passagen, die das Gericht als typische Prompt-Rückfragen und deren Nachbearbeitung identifizierte. Der Schluss lag nahe: Hier hatte Künstliche Intelligenz die Feder geführt. 

Keine Untersuchung, keine Begründung

Der als Sachverständiger bestellte Medizinprofessor hatte die Klägerin nie persönlich untersucht. Stattdessen beantwortete er die Fragen des Gerichts knapp und ohne nachvollziehbare Herleitung. Als das Gericht nachhakte, blieben substantielle Erklärungen aus. Wer das Gutachten tatsächlich verfasst hatte, konnte oder wollte er nicht eindeutig klären.

Offenlegungspflicht verletzt

Das Zivilprozessrecht ist eindeutig: Wer als Sachverständiger bestellt wird, muss nach § 407a Abs. 1 S. 2 ZPO mitteilen, wenn er die Begutachtung nicht eigenständig leisten kann. Die persönliche Erstellung des Gutachtens schreibt § 407a Abs. 3 ZPO zwingend vor. Beide Pflichten sah das Gericht als verletzt an.

Honoraranspruch auf null reduziert

Die Konsequenz fiel drastisch aus. Von den beantragten 2.374,50 Euro sprach das Gericht dem Gutachter keinen Cent zu. Die Rechtsgrundlage liefert § 8a Abs. 2 JVEG: Bei Verstößen gegen die Pflichten aus § 407a ZPO ist ein Gutachten nur abrechenbar, soweit es verwertbar bleibt. Das Landgericht Darmstadt verneinte jegliche Verwertbarkeit. Ergänzend stellte es einen Leistungsmangel nach § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JVEG fest, weil die körperliche Untersuchung der Klägerin unterblieben war.