Seit gestern müssen Chatbots, Deepfakes und unredigierte KI-Texte in der EU eindeutig gekennzeichnet werden. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro.
Mit Artikel 50 des AI Act ist die erste Stufe der EU-KI-Verordnung gestern in Kraft getreten. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen Strafen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei verbotenen KI-Praktiken sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent.
Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes sind als künstlich erzeugt zu markieren, und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse benötigen eine Kennzeichnung, wenn sie ohne menschliche Prüfung erscheinen. Sie muss sichtbar und maschinenlesbar sein, etwa per Wasserzeichen. Die EU-Kommission stellt dazu einen Praxisleitfaden bereit.
Ausgenommen sind private Nutzung, Kunst, Satire, Strafverfolgung und redaktionell geprüfte Inhalte. Für bereits am Markt befindliche Systeme gilt eine Schonfrist bis 2. Dezember 2026, weitere Etappen folgen am 2. Dezember 2027 und 2. August 2028.
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Umsetzung, Österreich hat noch keine Behörde benannt. Der ORF hat seine Kennzeichnung bereits ausgeweitet. Rund 190 Organisationen, darunter Google, Meta, Microsoft, OpenAI, Aleph Alpha, Anthropic und Mistral, hatten vorab einen Verhaltenskodex unterzeichnet. Kritik kommt dennoch von Google, das vor regulatorischer Komplexität warnt, sowie vom Verband eco, der die späte Veröffentlichung der Leitlinien und fehlende Standards bemängelt.




