Accountancy Europe zeigt, wie unterschiedlich die EU-Staaten die angehobenen Schwellenwerte für die Befreiung von der Abschlussprüfung umgesetzt haben.
Die EU reagierte 2023 mit der Delegierten Richtlinie 2023/2775 auf die gestiegenen Preise und hob die monetären Größenmerkmale für Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse um 25 Prozent an. Ziel war es, kleineren Unternehmen den administrativen Aufwand einer vollständigen Abschlussprüfung zu ersparen und sie leichter von dieser Pflicht zu befreien. Die konkrete Umsetzung überließ Brüssel jedoch den einzelnen Mitgliedstaaten, was zu einem heterogenen Bild auf dem Kontinent führte.
Accountancy Europe hat die Entwicklungen seit 2021 in 32 europäischen Ländern analysiert und dokumentiert. Die Bilanz fällt gemischt aus: Zehn Staaten behielten ihre bisherigen Schwellenwerte unverändert bei und verzichteten auf jegliche Anpassung. Zwölf Länder übernahmen die von der EU vorgegebene Anhebung um 25 Prozent eins zu eins in nationales Recht. Neun weitere Staaten gingen sogar darüber hinaus und schraubten ihre Grenzen noch höher, um ihren Unternehmen zusätzlichen Spielraum zu verschaffen.
Die Mittelmeerinsel verfolgt einen eigenen Ansatz. Zypern ließ die Schwellenwerte unberührt, führte aber gleichzeitig eine Alternative zur vollständigen Abschlussprüfung ein: Kleine Unternehmen können sich künftig für eine prüferische Durchsicht entscheiden. Diese Option bietet eine weniger aufwendige Form der externen Prüfung und schafft damit einen Mittelweg zwischen vollständiger Prüfungspflicht und kompletter Befreiung. Die aktuelle Publikation von Accountancy Europe knüpft an eine frühere Untersuchung aus dem Jahr 2021 an und ermöglicht einen direkten Vergleich der nationalen Entwicklungen.




