Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzentwurf vor, der den Zugang zum Beruf erleichtert und die Altersgrenze flexibilisiert. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im September 2025 die zwingende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare für verfassungswidrig. Der automatische Amtsverlust verstoße gegen die Berufsfreiheit. Bis zum 1. Juli 2026 muss der Gesetzgeber eine neue Regelung schaffen. Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig hat nun einen Entwurf vorgelegt, der weit über die Umsetzung des Urteils hinausgeht. In sechs Bundesländern arbeiten derzeit knapp 4.500 Anwaltsnotare. Die Bewerberzahlen sinken seit Jahren. Viele junge Juristen scheuen die Anforderungen, die sich schwer mit der Familienplanung vereinbaren lassen. Der Entwurf soll den Beruf insgesamt attraktiver machen und eine flächendeckende notarielle Versorgung sichern.
Mehrere Erleichterungen sollen den Einstieg beschleunigen. Die dreijährige Wartezeit nach der Anwaltszulassung vor Ablegen der Fachprüfung entfällt. Künftig kann die Prüfung direkt nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt werden. Ein zweiter Wiederholungsversuch wird möglich. Die örtliche Wartezeit im Amtsgerichtsbezirk sinkt von drei auf zwei Jahre. Zeiten für Mutterschutz, Elternzeit und Pflege unterbrechen diese Frist nicht mehr. Die Altersgrenze von 70 Jahren bleibt grundsätzlich bestehen. Bei Bewerbermangel können Anwaltsnotare jedoch zweimal um je drei Jahre verlängern. Mit Vollendung des 76. Lebensjahres ist endgültig Schluss. Das Ministerium verweist auf Studien, die ab diesem Alter einen beschleunigten Rückgang kognitiver Funktionen belegen. Der Entwurf geht nun an Länder und Fachverbände. Bis Anfang März können sie ihre Einschätzung abgeben. Die Stellungnahmen werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.




