Steuerberaterprüfung wird modular

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January 30, 2026
30.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Ab 2028 sollen Prüflinge einzelne Klausurtage separat ablegen und beliebig oft wiederholen können, bestandene Teile bleiben über Jahre gültig.

Das Ende einer Zitterpartie

Generationen von Steuerberateranwärtern kennen das Gefühl: Drei Klausurtage, eine Chance, alles auf eine Karte. Wer scheitert, beginnt von vorn. Dieses System steht vor dem Aus. Nach Informationen mehrerer Anbieter von Vorbereitungskursen arbeitet die Bundessteuerberaterkammer an einer Prüfungsarchitektur, die Kandidaten deutlich mehr Flexibilität einräumt. Der Startschuss soll mit dem Examen 2028 fallen.

Vier Bausteine statt eines Marathons

Kern der Reform ist eine Aufteilung der Prüfung in vier Module. Jeder Prüfungstag wird künftig separat bewertet und muss einzeln bestanden werden. Der entscheidende Unterschied zum Status quo: Wer eine Klausur mit der Note 4,5 oder besser abschließt, darf dieses Ergebnis in kommende Prüfungstermine mitnehmen. Die Gültigkeitsdauer wird voraussichtlich drei bis vier Jahre betragen. Damit entfällt der Druck, alle Teile in einem Anlauf meistern zu müssen.

Unbegrenzte Versuche, neue Chancen

Die Reformpläne gehen noch weiter. Einzelne Module sollen beliebig oft wiederholt werden können, ohne dass bereits bestandene Teile verfallen. Selbst Kandidaten, die nach bisherigem Recht endgültig durchgefallen sind, erhalten eine Perspektive: Ab 2028 soll ein Wiedereinstieg ins neue System möglich sein. Allerdings werden frühere Teilleistungen nicht angerechnet.

Laptop statt Kugelschreiber

Neben der inhaltlichen Neuausrichtung treibt die Kammer die Digitalisierung voran. Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg öffnen ab 2026 weitere Bundesländer ihre Prüfungsräume für Laptops. Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg bieten die digitale Variante optional an. Sachsen geht einen Schritt weiter und macht das elektronische Format zur Pflicht. BStBK-Präsident Hartmut Schwab betont, die bisherige Prüfungsform sei veraltet und entspreche nicht mehr den Realitäten moderner Bildungs- und Arbeitswelten.

Verhandlungen laufen noch

Die Details der Reform werden derzeit zwischen Bundessteuerberaterkammer, Bundesfinanzministerium und den Ländern abgestimmt. Für die Prüfungsjahrgänge 2026 und 2027 gilt weiterhin das bestehende System.