Studienplatzklage: Lohnt sich das?

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January 16, 2026
16.01.2026
2 Minuten Lesezeit

Traumstudium abgelehnt, Abiturschnitt zu schlecht, Warteliste aussichtslos. Für viele scheint eine Klage der letzte Ausweg. Doch der Gang vor Gericht ist komplizierter als gedacht und endet nicht selten teuer und erfolglos.

Der juristische Trick

Niemand klagt gegen die eigene Ablehnung. Das funktioniert nicht. Der Hebel liegt woanders: Bewerber beantragen Plätze außerhalb der offiziellen Kapazität. Hochschulen müssen dann beweisen, dass wirklich kein einziger Platz mehr existiert. Gelingt ihnen das nicht lückenlos, entstehen zusätzliche Studienplätze. Klingt vielversprechend, hat aber einen Haken. Bei Fächern wie Medizin klagen mehr Menschen als Plätze auftauchen. Am Ende zieht ein Gericht Lose. Manche investieren tausende Euro und gehen trotzdem leer aus.

Fristenchaos quer durch die Republik

Wer zu spät handelt, verliert. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Bundesländern müssen außerkapazitäre Anträge bereits am 15. Juli eingehen. Bremen gewährt Zeit bis Mitte September, Nordrhein-Westfalen bis Anfang Oktober. An manchen Berliner Universitäten genügt ein Klick im Bewerbungsportal, anderswo braucht es separate Formulare. Nach einer Ablehnung tickt die Uhr weiter. Oft bleibt nur ein Monat für die Klageeinreichung.

Kostenfalle mit Ansage

Minimale Gerichtsgebühren starten bei etwa 50 Euro. Wer mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagt und Anwälte einschaltet, landet schnell im fünfstelligen Bereich. Einige Kanzleien werben mit Erfolgshonoraren. Doch auch Verlierer zahlen Gerichtskosten und gegnerische Anwaltsgebühren. Rechtsschutzversicherungen helfen selten. Die meisten Policen schließen Verwaltungsrecht aus. Wer doch eine passende findet, muss mindestens drei Monate Wartezeit einkalkulieren.

Wann Klagen sinnlos bleibt

Einen Platz über hochschulstart.de erhalten, nur am falschen Ort? Keine Chance vor Gericht. Formfehler bei der Bewerbung? Ebenfalls aussichtslos. In beiden Fällen führt der Weg über erneute Bewerbung oder Tauschbörsen.

Die unbequeme Frage

Bevor das Ersparte in Anwaltsrechnungen fließt, lohnt eine ehrliche Bestandsaufnahme. Gibt es Alternativen? Ein Auslandsstudium? Verwandte Fächer? Eine Ausbildung, die später bei der Bewerbung hilft? Bei Medizin zählt Wartezeit längst nicht mehr. Wer sich stattdessen fachlich qualifiziert, sammelt Punkte in der Eignungsquote. Manchmal öffnet der Umweg schneller Türen als der Gerichtssaal.