Nach jahrelangem juristischem Streit hat der Bundesrat eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen. Ab September 2026 sind Tax Law Clinics legal.
Studentische Law Clinics gibt es in Deutschland seit Jahren in Bereichen wie Miet- oder Asylrecht. Im Steuerrecht galt bisher ein Verbot: Nach den Paragrafen 5 und 6 des Steuerberatungsgesetzes durften Studierende keine steuerrechtlichen Ratschläge erteilen, ein Verstoß war sogar als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Daran ist der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover, der Deutschlands erste Tax Law Clinic gründen wollte, in allen Instanzen gescheitert, bis hin zu BGH und BFH. Das ändert sich nun: Der Bundesrat hat einer Änderung des Steuerberatungsgesetzes zugestimmt. Mit dem neuen Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StBerG wird die Tätigkeit steuerrechtlicher Law Clinics ab dem 1. September 2026 legalisiert.
Bereits 2023 hatte das Bundesfinanzministerium unter Christian Lindner diesen Schritt geplant, scheiterte aber am Ende der Legislaturperiode durch den Diskontinuitätsgrundsatz. Der Hannoveraner Verein begrüßt die Entscheidung und kündigt an, pünktlich zum Inkrafttreten im September startklar zu sein. Das Modell der Tax Law Clinics sieht vor, dass Studierende unentgeltlich unter Aufsicht erfahrener Praktiker beraten, also in der Regel Rechtsanwälte oder Steuerberater. Für angehende Juristen und Steuerfachleute bedeutet das: Praxiserfahrung im Steuerrecht schon während des Studiums, ein Lernformat, das in anderen Rechtsbereichen seit Jahren erfolgreich funktioniert.




